Antrag zum Lärmschutz eingebracht

Kurz vor Ende der Wahlperiode legt unsere Fraktion ein Konzept für die Minderung der Lärmbelastung an Straßen und Schienenstrecken vor. Zukünftig sollen Lärmsanierungsgebiete ausgwiesen werden. Eine Behörde wäre dann verpflichtet, mit Bürgerbeteiligung Lärmminderungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

12.06.13 –

Kurz vor Ende der Wahlperiode legt unsere Fraktion in einem Antrag ein Konzept für die Minderung der Lärmbelastung an Straßen und Schienenstrecken vor. Zukünftig sollen bei Überschreitung eines Gesamtlärmpegels von 65 dB (A) (tags) bzw. 55 dB (A) (nachts) Lärmsanierungsgebiete ausgwiesen werden. Eine zuständige Behörde wäre dann verpflichtet, mit Bürgerbeteiligung Lärmminderungsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.

Mit der angestrebten Regelung soll endlich ein nachvollziehbares Verfahren zur Lärmminderung an Straßen und Schienenstrecken geschaffen werden.  Denn viele Menschen, die an lauten Straßen oder Schienenstrecken wohnen, werden um Schlaf und Gesundheit gebracht und haben bisher keine Perspektive, wie sich das ändern könnte. Kernproblem beim Schutz vor Verkehrslärm ist der fehlende Anspruch auf Lärmminderung an bestehenden lauten Straßen und Schienenwegen. Die Mittel zur Lärmsanierung werden bisher nur als freiwillige Leistung im Rahmen der verfügbaren Bundeshaushaltsmittel und nur für Straßen in der Baulast des Bundes und Schienenwege der Deutschen Bahn AG gewährt. Wer an einer bestehenden lauten Straße oder Schienenstrecke wohnt, hat damit selten eine Aussicht auf Verbesserung seiner Situation.

Betroffene brauchen eine Perspektive und die Länder drängen auf eine Lösung des Problems. Sollte diese weiterhin ausbleiben, muss damit gerechnet werden, dass Betroffene gegen die Belastung klagen und ggf. (teilweise) Sperrungen wichtiger Verkehrswege durchsetzen. Dem soll mit unserem Vorschlag vorgebeugt werden.

Jetzt geht es darum, eine neue Bundesregierung mit der Umsetzung zu beauftragen und offene Fragen zu prüfen. So ist eine umfassende Bestandsaufnahme erforderlich, um die Kosten einer umfassenden Lärmsanierung abzuschätzen. Da eine Regelung für alle Straßen und Schienenstrecken angestrebt wird, müssen neben Bundesfernstraßen und Schienenwegen der DB AG auch die Sanierungskosten in der Baulast von Ländern, Kommunen und anderen Gebietskörperschaften erfasst werden.

Schließlich muss zusammen mit den Ländern ein Finanzierungsmodell entwickelt werden. Wir brauchen eine verfassungsrechtlich abgesicherte Lösung für Straßen in kommunaler Baulast zu erarbeiten. Ein Modell zur Lärmsanierung muss die schwierige finanzielle Situation der Kommunen berücksichtigen. 

Antrag: Straßen- und Schienenlärm wirksam reduzieren

 

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Antrag | Schiene | Straße