Ein Gesetz und seine Interpretation

Der sogenannte Schienenbonus soll im Januar 2015 abgeschafft werden. Jetzt scheint die Deutsche Bahn nach einer Hintertür zu suchen. Offensichtlich will sie den Kompromiss nicht für die Sanierung von Altstrecken berücksichtigen. Eine Spurensuche zur Umsetzung eines Gesetzes.

30.07.13 –

Der sogenannte Schienenbonus, mit dem Schienenstrecken 5 Dezibel lauter gebaut werden dürfen als Straßen, soll im Januar 2015 abgeschafft werden. Jetzt scheint die Deutsche Bahn nach einer Hintertür zu suchen. Offensichtlich will sie den Kompromiss nicht für die Sanierung von Altstrecken berücksichtigen.

Ursprünglich war der Schienenbonus eingeführt worden, weil man davon ausging, dass mehrere laute Züge pro Tag weniger belastend sind als ein permanenter Lautstärkepegel wie an Straßen. Das ist inzwischen mehrfach widerlegt. Also versprach auch Schwarz-Gelb die Abschaffung. Die ganze Wahlperiode wurde darüber diskutiert, wann und wie das veraltete Lärmprivileg fallen soll. Der Bundestag musste sogar einen Bericht vom Verkehrsausschuss anfordern, weil die Koalition die Behandlung mehrerer Anträge über mehr als 10 Sitzungswochen blockierte:

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Ein klassischer Kompromiss

Nach drei (!) Jahren lag endlich ein Gesetzentwurf vor. Laut diesem Entwurf sollte der Schienenbonus mit dem neuen Bundesverkehrswegeplan fallen – der erst 2017 oder später kommt. Alles, was bis zu diesem Zeitpunkt geplant worden wäre, hätte weiterhin laut gebaut werden dürfen. Mit der ungewöhnlich langen Vorlaufzeit hätten noch sehr viele Projekte geplant und eingereicht werden können. Da eine genehmigte Planung Rechtsbestand hat, wäre es möglich gewesen, auch viele Jahre später mit alten Lärmwerten zu bauen. Ich halte das für inakzeptabel. Auf meine Initiative stellen die Grünen also einen Änderungsantrag. Unser Ziel: Abschaffung sofort. Einzige Einschränkung sollte der Rechtsschutz für bereits geplante Bauten sein. Die schwarz-gelbe Mehrheit lehnte das ab und boxte ihren Entwurf durch. Also landete der Entwurf im Vermittlungsausschuss, wo man sich in der Mitte traf. Ab 2015 müssen Strecken leiser werden – sowohl bei Neubauten als auch bei der Sanierung alter Strecken. Für Straßenbahnen wurde eine Übergangsfrist beschlossen. Ein klassischer Kompromiss, der mir nicht richtig schmeckte, aber absehbar eine Verbesserung bringen kann.


Die Bahn will sich "verständigen"

Damit war die Gesetzeslage eigentlich klar, dachte ich – bis zu einigen Veranstaltungen mit lokalen Vertretern der Deutschen Bahn. Dort bin ich stutzig geworden. Man sprach recht offen davon, dass es Anweisungen von der Zentrale gebe, auch zukünftig bei der Sanierung von Altstrecken den Schienenbonus zu berücksichtigen. Das hat mich sehr gewundert, denn es geht ja klar gegen die Absicht des Gesetzgebers. Also habe ich im Verkehrsministerium nachgefragt. Hier bekam ich am 3. Juli eine eindeutige Antwort: „Der Beurteilungspegel wird bei der Lärmvorsorge nach der Verkehrslärmschutzverordnung wie auch bei der freiwilligen Lärmsanierung an Bestandsstrecken nach dem selben Verfahren berechnet.“ Den Schienenbonus gibt es also ab 2015 nicht mehr.

Mit dieser klaren Aussage habe ich am 4. Juli bei der Bahn nachgefragt und darum gebeten mir die Sichtweise der DB zu erläutern. Am 15. Juli bekam ich eine Antwort. Ein eindeutiges Bekenntnis der Bahn zur Absicht des Gesetzgebers gibt es nicht. Der Bahn ist zwar der „politische Wille bewusst.“ Weiter heißt es in dem Brief aber: „Im Austausch mit dem BMVBS werden wir uns verständigen, wie hier weiter vorgegangen werden soll.“

 

Vorgaben des Gesetzgebers umsetzen!

Ich frage mich jetzt, was die DB wirklich beabsichtigt. Offensichtlich versucht man den Gesetzestext bewusst falsch zu verstehen und das Ganze als Druckmittel gegenüber der Bundesregierung zu nutzen. Denn es wird gerade um viel Geld gerungen, da Schwarz-Gelb eine andere Baustelle nicht mehr abräumen konnte oder wollte: Zum Ende des Jahres sollte eine neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und DB geschlossen werden, mit der die Bahn jährlich 2,5 Milliarden Euro zur Sanierung des Schienennetzes bekommt. Nach ewigem Hin-und-Her entschied sich die Regierung hier fürs Nichtstun und verlängerte den Vertrag kurzerhand statt neue Bedingungen auszuhandeln. Jetzt versucht die Bahn offensichtlich mehr Geld für eine neue Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung ab 2015 rauszuschlagen – oder droht damit, sonst einfach alte Strecken weiter mit alten Lärmwerten zu bauen. Sollte sie tatsächlich versuchen, den Kompromiss zum Schienenbonus auszuhebeln, wäre das nicht zu akzeptieren. Die Bahn muss eindeutig klarstellen, dass sie die Vorgaben des Gesetzgebers umsetzt und ab 2015 ohne Schienenbonus saniert.

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Anfrage | Antrag | Schiene