Ökologische Abwrackprämie für Schiffe einführen

Die Entscheidung von Hapag-Lloyd, ausgediente Schiffe umweltgerecht und sozial verträglicher zu entsorgen, begrüße ich außerordentlich. Bisher wurden die Schiffe zu schlechten sozialen Bedingungen und ohne Umweltstandards in Bangladesch, Indien oder Pakistan verschrottet. Jetzt ist die Bundesregierung am Zug: Mit der Einführung einer Abwrackprämie könnte sie zur Lösung der Krise in der deutschen Seeschifffahrt beitragen - in Form einer Steuerstundung des sog. Unterschiedsbetrags. Europarechtskonform wäre eine solche Lösung auch: Nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages ist sie beihilferechtlich unbedenklich.

11.08.14 –

Anlässlich der Entscheidung von Hapag-Lloyd, ausgediente Schiffe umweltgerecht entsorgen zu wollen, erklärt Valerie Wilms, Berichterstatterin für maritime Politik:

Wir begrüßen die Entscheidung von Hapag-Lloyd. Gerade in der noch andauernden Schifffahrtskrise ist das ein positives Zeichen und ein Vorbild auch für andere Reedereien. Das zeigt, dass das unmenschliche und nicht umweltgerechte Verwerten der Schiffe auf Schiffsfriedhöfen in Pakistan, Indien oder Bangladesch nicht mehr gewünscht ist. Jetzt ist auch die Bundesregierung gefragt: Deutschland muss endlich das Hongkong-Übereinkommen für einheitliche Standards beim Recycling von Schiffen aus 2009 ratifizieren.

Unsere Lösung für umweltfreundliches und sozial verträgliches Entsorgen der Schiffe ist eine Abwrackprämie, die an ökologische Bedingungen für spätere Schiffsneubauten geknüpft werden soll. Mit einer solchen Prämie wäre den Reedern geholfen und es wäre sowohl ein Beitrag aus der Krise als auch für die ökologische Ausrichtung der Seeschifffahrt. Auch heimische Werftstandorte würden von einer Abwrackprämie durch fachgerechtes Recycling profitieren.

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hatte vor kurzem den Vorschlag einer Abwrackprämie für Schiffe als EU-Rechtskonform bewertet.

Eine Abwrackprämie könnte Reeder steuerlich entlasten. Beim Wechsel zwischen den Besteuerungsmodellen mussten in der Vergangenheit Unterschiedsbeträge zwischen Buchwert und Marktwert des Schiffes festgeschrieben werden. Aufgrund aktueller Marktentwicklungen würden sich diese beim Verkauf eines Schiffes an eine Abwrackwerft als großer steuerlicher Nachteil auswirken. Mit einer Abwrackprämie könnten  diese Steuerlasten in die Zukunft verschoben werden.


(Pressemitteilung, 11.08.2014)


Artikel in der Taz vom 12.08.14

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