Elbvertiefung: Auf Kläger zugehen

Der jetzige Stopp der Elbvertiefung ist folgerichtig. Zum Glück sind die Zeiten vorbei, in denen solche Megaprojekte mit der Brechstange durchgesetzt werden konnten. Ein so gravierender Eingriff in die Natur kann nicht gegen den Willen von Anwohnern und Naturschützern durchgesetzt werden.

17.10.12 –

Pressemitteilung

Zum vorläufigen Stopp der Elbvertiefung durch das Bundesverwaltungsgericht erklärt Dr. Valerie Wilms, Berichterstatterin für maritime Politik:

Der jetzige Stopp der Elbvertiefung ist folgerichtig. Zum Glück sind die Zeiten vorbei, in denen solche Megaprojekte mit der Brechstange durchgesetzt werden konnten.

Ein so gravierender Eingriff in die Natur kann nicht gegen den Willen von Anwohnern und Naturschützern durchgesetzt werden. Hamburg muss jetzt auf die Kläger zugehen und zusammen mit dem Bund und den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein nach einem Kompromiss suchen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute (Mittwoch) einem Eilantrag von Deichverbänden, Fischern, Privatpersonen und Gewerbetreibenden sowie dem Naturschutzbund (NABU) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord stattgegeben. Damit sollte die Unter- und Außenelbe ausgebaggert werden, damit Schiffe mit bis zu 14,50 Meter Tiefgang den Hafen Hamburg erreichen können. Spätestens seit Einweihung des neuen Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven ist der Sinn der Vertiefung jedoch äußerst umstritten.

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