Schiffsrecycling endlich international regeln

In der aktuellen Debatte im Bundestag um die Umsetzung des Wrackbeseitigungsabkommens von Nairobi (2007) fordere ich eine umfassendere Sicht auf die Dinge: Auch das Abwracken von Schiffen soll endlich international verbindlich geregelt werden.

25.02.13 –

(Rede zu Protokoll vom 21.02.2013)

Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Wir widmen uns heute dem Wrackbeseitigungsabkommen von Nairobi, das bereits 2007 unterzeichnet worden ist und nun, 2013, nach langem Ablagerungsprozess auch endlich in deutsches Recht umgesetzt werden soll.


Die Beseitigung von gefährlichen Wracks ist ein bislang häufig unterschätztes Problem. Die Hauptfrage, um die es bei dieser Debatte geht, ist: Wie können die Schiffs-eigner zur Verantwortung gezogen werden, wenn ein Schiff zum Beispiel während der Fahrt havariert und auf den Meeresboden sinkt? Bisher gab es hier keine Regelung, wie der Schiffseigner dafür finanziell haftbar gemacht werden kann, wenn sich das Ganze auf hoher See abspielt. Doch durch das Abkommen von Nairobi gibt es nun eine gesetzliche Handhabe. Das Abwracken von Schiffen spielt hierbei zwar vordergründig keine Rolle, im selben Atemzug muss das jedoch auch genannt werden.


Wenn Sie einen Blick auf die Homepage des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie, Hamburg, werfen, erhalten Sie die Möglichkeit, sich die aktuell auffindbaren Wracks in der Deutschen Bucht sowie im deutschen Teil der Ostsee auf einer Karte anzusehen. Dargestellt sind viele kleine grüne Punkte, die jeweils für ein Wrack stehen.


Inzwischen gibt es unzählige Wracks auf dem Meeresboden, vor allem in den viel befahrenen Gebieten. Die gesunkenen Schiffe stellen ein Risiko für die Seeschifffahrt und für die Umwelt dar. Das Wrack kann sich auch nach längerer Zeit noch an der gesunkenen Stelle bewegen oder auseinanderbrechen, weil das Meer ständig in Bewegung ist. Da Schiffe oft giftige und gefährliche Stoffe an Bord haben – Treibstoff oder Ladung –, wird meist auch die Meeresumwelt in Mitleidenschaft gezogen.


Mit dem Wrackbeseitigungsabkommen wird nun endlich die Verantwortlichkeit klarer geregelt; das begrüßen wir.


Was uns eigentlich noch mehr interessiert – und hierfür gibt es bisher nur vage gesetzliche Grundlagen –, das ist das Abwracken von Schiffen. Die deutsche Handelsflotte ist derzeit eine der größten weltweit. Doch die meisten Schiffsgesellschaften stecken in einer ernsten finanziellen Lage. Eine Vielzahl der Schiffe könnte von einer Insolvenz betroffen sein. Führt auch die Insolvenzphase nicht zum gewünschten wirtschaftlichen Erfolg, dann hilft entweder nur noch der Verkauf an die Konkurrenz, oder man lässt das Schiff verschrotten.


Die Verwertung des Schiffskörpers wird vornehmlich in den drei Ländern Indien, Pakistan oder Bangladesch unter menschenunwürdigen und umweltgefährdenden Bedingungen durchgeführt. Nur in den seltensten Fällen nimmt eine Reederei den finanziellen Mehraufwand in Kauf und lässt das Schiff fachgerecht in Europa zerlegen.


Es müssen internationale Lösungen gefunden werden, die die Bedingungen in Indien, Bangladesch, Pakistan und weiteren Ländern deutlich verbessern. Sicher sind Ihnen auch die entsprechenden Bilder bekannt von erschreckenden Dokumentarfilmen oder Zeitungsberichten, die die Situation auf den Abwrackwerften schildern.


Dass sich die Problematik des Abwrackens von Schiffen jetzt noch verschärft, machen folgende zwei Zahlen deutlich: Hatten die Schiffe, die in Indien, Pakistan oder Bangladesch abgewrackt wurden, vor wenigen Jahren noch ein Durchschnittsalter von 30 Jahren, so ist das binnen kurzer Zeit auf 24 Jahre zurückgegangen. Die Schiffefahren also ihre mögliche Lebensdauer bei weitem nicht mehr aus und landen auf dem Schiffsfriedhof.


In den vergangenen 30 Jahren hat sich die Anzahl der Schiffe in der Welthandelsflotte dramatisch erhöht, und zwar um knapp über 100 Prozent. Zu dieser Entwicklung hat Deutschland zu einem großen Teil mit beigetragen. Viele dieser Schiffe sind über Bedarf gebaut worden und inzwischen ohne Chartervertrag oder ohne ausreichende Einnahmen und werden heute ein Fall für das verniedlichend so bezeichnete Schiffsrecycling.


Wir müssen endlich auch in Europa bzw. weltweit den gesamten Zyklus eines Schiffes vom Bau über den Betrieb bis zum Recycling in die Schiffslebenszeit einkalkulieren. Die Entsorgungsfrage muss dringend geklärt werden. Dafür brauchen wir die Umsetzung des bereits unterzeichneten, aber noch nicht ratifizierten Hongkong-Abkommen zum Recycling von Schiffen.


Wenn das nicht zügig umgesetzt wird, muss hier Europa mit eigenen Vorschlägen vorangehen. Wir können das Problem nicht länger verdrängen. Daher erwarte ich hier auch von der Bundesregierung rasch umsetzbare Lösungen.

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