Gesetze werden auf Nachhaltigkeit geprüft

„Nachdem der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung in seiner Sitzung am 24. März 2010 die letzten Vorkehrungen getroffen hat, können wir endlich loslegen“, so Valerie Wilms. „Jetzt werden wir sehen, wie sehr der Bundesregierung Nachhaltigkeit wirklich am Herzen liegt.“ Eine der großen Aufgaben des Beirats für diese Legislaturperiode kann nun endlich angegangen werden. Als erstes musste ein Verfahren gefunden werden, wie denn Abgeordnete überhaupt feststellen können, ob Gesetzentwürfe nachhaltig ausgerichtet sind. Abgeordnete verfügen schließlich nicht über einen riesigen Mitarbeiterstab wie ein Minister, auf den sie jederzeit zurückgreifen können. Sie müssen ihre Kräfte bündeln.

29.03.10 –

„Nachdem der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung in seiner Sitzung am 24. März 2010 die letzten Vorkehrungen getroffen hat, können wir endlich loslegen“, so Valerie Wilms. „Jetzt werden wir sehen, wie sehr der Bundesregierung Nachhaltigkeit wirklich am Herzen liegt.“

Eine der großen Aufgaben des Beirats für diese Legislaturperiode kann nun endlich angegangen werden. Als erstes musste ein Verfahren gefunden werden, wie denn Abgeordnete überhaupt feststellen können, ob Gesetzentwürfe nachhaltig ausgerichtet sind. Abgeordnete verfügen schließlich nicht über einen riesigen Mitarbeiterstab wie ein Minister, auf den sie jederzeit zurückgreifen können. Sie müssen ihre Kräfte bündeln.

„Wir sind da sehr pragmatisch“, meint Valerie Wilms. So einigten sich die Beiratsmitglieder darauf, dass die Gesetzentwürfe grundsätzlich von zwei Abgeordneten gesichtet werden; und zwar jeweils einer aus den Koalitionsfraktionen und einer aus den Oppositionsfraktionen. Damit wird gewährleistet, dass das Ergebnis ausgewogen ist. Und damit die anderen Fraktionen nicht zu kurz kommen, dürfen sie sich jederzeit an dem Bewertungsverfahren beteiligen. „Mit diesem Verfahren bin ich durchaus zufrieden“, so Valerie Wilms, „jetzt geht’s ans Eingemachte.“

Stellen die Abgeordneten fest, dass ein Gesetzentwurf nicht den Kriterien entspricht, die sich die Bundesregierung mit ihrer Nachhaltigkeitsstrategie selbst gesetzt hat, erhält der federführende Ausschuss einen schriftlichen Hinweis mit Bitte um Beachtung im weiteren Gesetzgebungsverfahren. Zudem muss der Ausschuss zu dieser Kritik des Beirats Stellung nehmen.

„Trotz der einvernehmlichen Festlegung des Verfahrens, bleibt es spannend“, meint Wilms, „schließlich steckt ja in so einem Gesetzentwurf vieles, was sich nicht an zehn Fingern abzählen lässt.“ Für diesen Fall haben die Beiratsmitglieder einen Plan B parat. So wird im November Bilanz gezogen. Und es ist schon so gut wie abgemacht, dass dann Regierungsvertreter wie Sachverständige zu Tisch gebeten werden.

pdf: Überblick über die zu prüfenden Nachhaltigkeitskriterien

Kategorie

Nachhaltigkeit