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Pläne für Notfallrettung illegal

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bestätigt meine Auffassung: Eine selbstgetriebene Aufgabenerweiterung des Havariekommandos, um auch niedrigschwellige Rettungsfälle an Offshore-Windenergieanlagen zu übernehmen, darf es ohne Anpassung des Staatsvertrags nicht geben. Das ist 100 Prozent Aufgabe der Offshore-Anlagenbetreiber als Arbeitgeber. Artikel in den Zeitungen des SHZ-Verlags vom 19.04.2016 Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu Havariekommando/"komplexe Rettungssituationen" Schriftliche Frage zu Aufgabenerweiterungen des Havariekommandos vom März 2016

20.04.16 –

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages bestätigt meine Auffassung: Eine selbstgetriebene Aufgabenerweiterung des Havariekommandos, um auch niedrigschwellige Rettungsfälle an Offshore-Windenergieanlagen zu übernehmen, darf es ohne Anpassung des Staatsvertrags nicht geben. Das ist 100 Prozent Aufgabe der Offshore-Anlagenbetreiber als Arbeitgeber.

Artikel in den Zeitungen des SHZ-Verlags vom 19.04.2016

Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zu Havariekommando/"komplexe Rettungssituationen"

Schriftliche Frage zu Aufgabenerweiterungen des Havariekommandos vom März 2016

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Anfrage | Beiträge | Schifffahrt