

24.09.12 –
Deutsche Verkehrs-Zeitung vom 20. September 2012
Von Timon Heinrici
Noch in diesem Jahr will die Industrie mit Baseline 3 eine Weiterentwicklung des europäischen Zugleit- und -sicherungssystem ERTMS bereitstellen. Höchste Zeit, die Varianten aufeinander abzustimmen und für eine einheitliche Weiterentwicklung zu sorgen, meint die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die  Vielfalt  der  Verianten  von ERTMS (es besteht aus dem Signalsystem ETCS und dem Kommunikations-
system GSM-R) veranlasst die Grünen-Verkehrsexpertin  Dr.  Valerie  Wilms, einen  „Neustart  für  ein  europäisches Zugsicherungssystem“  zu  verlangen. So ist  ein  Antrag  für  eine  noch  nicht veröffentlichte  Bundestagsentschließung überschrieben.
Die  Fraktion  will  erreichen,  dass sich  die  Bundesregierung  im  EU-Ministerrat und gegenüber der Kommission  für  eine  europäische  Initiative einsetzt,  die  Einführung  von  ERTMS über das Jahr 2015 hinaus zu verschieben. Gelegenheit dazu sieht  die Fraktion in den Beratungen zum vierten Eisenbahnpaket. 
Außerdem  soll  allein  die  Europäische  Eisenbahn-Agentur ERA mit  der Zulassung  und  Kontrolle  von  Erweiterungen und Änderungen an ERTMS beauftragt werden, um die Kompatibilität  zwischen  Herstellern und Anforderungen der Mitgliedstaaten zu wahren.
Für notwendig halten es die Grünen, dass die Weiterentwicklung nicht nationalen, sondern europäischen Vorgaben unterliegt. Mit der Zulassung und Kontrolle von Erweiterungen und Änderungen des Systems soll ausschließlich die ERA beauftragt werden. Den deutschen Sonderweg, den Eisenbahnen Specific Transmission Modules für das deutsche Netz zur Verfügung zu stellen und dafür den ERTMS-Ausbau des deutschen Netzes nur nach und nach zu vollenden, lehnen die Grünen ab. Die Ausrüstung mit STM verlagert den Umrüstungsaufwand von der Infrastruktur auf die Fahrzeuge. Zudem müssten alle vorhandenen Triebfahrzeuge in jedem Land erneut zugelassen werden.
Das System an sich befürworten die Grünen. ERTMS ermögliche eine Kapazitätssteigerung sowie eine Erhöhung der Energieeffizienz um jeweils bis zu 30 Prozent sowie eine Minderung des Schienengüterverkehrslernens um bis zu 10 dB(A).
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