Deutsche Bahn verpasst Herta Däubler-Gmelin Maulkorb

Pressemitteilung Die Deutsche Bahn hat offensichtlich kein Interesse daran, die haftungsrechtliche Verantwortung des ehemaligen Vorstands, insbesondere die des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Hartmut Mehdorn, aufzuklären. Statt vollständige Transparenz herzustellen, wird bei der DB AG weiter verschleiert.

06.07.11 –

Pressemitteilung

Zur Beratung der Aufklärung der Datenaffäre im Verkehrsausschuss des Deutschen
Bundestags erklärt Dr. Valerie Wilms, Sprecherin für Bahnpolitik:

Die Deutsche Bahn hat offensichtlich kein Interesse daran, die haftungsrechtliche Verantwortung des ehemaligen Vorstands, insbesondere die des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Hartmut Mehdorn, aufzuklären. Statt vollständige Transparenz herzustellen, wird bei der DB AG weiter verschleiert.

Wir fordern, dass die Deutsche Bahn jetzt endlich vollständige Transparenz bei der Aufklärung der Datenaffäre walten lässt. Der Bericht von PricewaterhouseCoopers und der vom DB-Aufsichtsrat neu beauftragten Anwaltskanzlei Hengeler Mueller muss den Abgeordneten uneingeschränkt zugänglich gemacht werden. Von einem Abschluss der Datenaffäre kann keine Rede sein.

Der Aufsichtsratsvorsitzende der DB AG, Prof. Utz-Hellmuth Felcht, schlug heute eine Einladung des Verkehrsausschusses aus. Der Aufsichtsrat verpasste den ebenfalls geladenen Sonderermittlern Prof. Herta Däubler-Gmelin und Dr. Julius Reiter zudem einen Maulkorb. Sie wurden nicht von der Verschwiegenheitspflicht entbunden. Dies führte zu der absurden Situation, dass Frau Däubler-Gmelin zwar im Ausschuss heute physisch anwesend war, aber keine Fragen der Abgeordneten beantworten durfte. Eben so wenig stand Hengeler Mueller für Fragen zur Verfügung.

Und das offensichtlich mit Kalkül. Denn der mangelnde Aufklärungswille der DB wird auch deutlich am Untersuchungsauftrag für Hengeler Mueller. Diese haben offensichtlich nur prüfen dürfen, ob die in den Medien bekannt gewordenen belastenden Aussagen gegen Mehdorn im Bericht von KPMG enthalten waren. Das stand aber gar nicht in Frage. Entscheidend ist, ob PwC, die nachfolgend mit der Prüfung der haftungsrechtlichen Verantwortung des ehemaligen Vorstands beauftragt gewesen waren, die belastenden Aussagen gegen Mehdorn gekannt haben, und ob sie dann einen Persilschein für den ehemaligen Vorstand ausgestellt haben.

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