EuGH-Urteil zur Bahn: Ramsauer liegt falsch

Das Gerichtsurteil zeigt, wie interpretationsfähig die Rolle des Netzbetreibers im ersten Eisenbahnpaket ist. Die in der Pressemitteilung von Verkehrsminister Ramsauer aufgestellte Behauptung, Deutschland habe sich mit der Bahnreform für den integrierten Konzern entschieden, ist jedoch falsch.

28.02.13 –

Zur abgewiesenen Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland am Europäischen Gerichtshof zur Trennung von Netz und Betrieb der Deutschen Bahn sagt Dr. Valerie Wilms, Sprecherin für Bahnpolitik:

Das Gerichtsurteil zeigt, wie interpretationsfähig die Rolle des Netzbetreibers im ersten Eisenbahnpaket ist. Ich begrüße daher, dass die EU-Kommission im Rahmen des kürzlich vorgelegten vierten Eisenbahnpakets eine klare Definition hinsichtlich der Unabhängigkeit des Netzbetreibers vorgenommen hat.

Die in der Pressemitteilung von Verkehrsminister Ramsauer aufgestellte Behauptung, Deutschland habe sich mit der Bahnreform für den integrierten Konzern entschieden, ist falsch. Denn die 3. Stufe der Bahnreform sah vor, die Holding mit Einzel-Aktiengesellschaften abzuschaffen. Stattdessen hat der ehemalige Bahnchef Mehdorn unter tatkräftiger Mithilfe der großen Koalition die Bahnreform wieder rückgängig gemacht, um die DB AG integriert an die Börse bringen zu können. Die derzeitige Organisationsform der Deutschen Bahn AG widerspricht daher der Bahnreform.

Heute wurde die Klage der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland vor dem EuGH zurückgewiesen. Das derzeitige Holding-Modell der Deutschen Bahn ist demnach zulässig. Mit dem sogenannten 4. Eisenbahnpaket hat die Kommission eine neue Initiative gestartet, um für mehr Wettbewerb zu sorgen.

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