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Maritime Notfallvorsorge: Bundesregierung bestätigt vorhandene Mängel

Die maritime Notfallvorsorge der Betreiber von Offshore-Anlagen ist mit grundsätzlichen Mängeln behaftet, das bestätigt uns die Bundesregierung auf Nachfrage. Ich fordere daher einen klarer als bisher gefassten gesetzlichen Rahmen für die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ), um die Zuständigkeiten endlich eindeutig zu regeln.

05.07.13 –

Zur zukünftigen Sicherheit in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) erklärt Dr. Valerie Wilms, Berichterstatterin für maritime Politik:

Wir brauchen zukünftig klare Zuständigkeiten für die maritime Notfallvorsorge in der AWZ, dem Seegebiet außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets. Wer wirtschaftlich im Offshore-Bereich tätig ist, muss für die Risiken geradestehen und die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Anlagen gewährleisten.

Wie uns die Bundesregierung auf Nachfrage bestätigt, funktioniert die Selbstorganisation der Wirtschaft in Bezug auf Notfälle an Offshore-Anlagen in der Nord- und Ostsee nur unzureichend. Die Organisation der Rettung von Verletzten in der Offshore-Industrie habe „grundsätzliche Mängel“. Treten schwere Notfälle auf, gibt es zur Rettung von Verletzten derzeit lediglich eine Interimslösung.

Wir fordern daher einen klarer als bisher gefassten gesetzlichen Rahmen für die AWZ. Der rechtlich nicht eindeutig geklärte Raum AWZ öffnet Tür und Tor für wackelige Konstruktionen. Es geht um die dringende Klärung der Zuständigkeiten in der AWZ. Die Windparks vor der deutschen Küste entstehen in der AWZ. Hier muss in Zukunft die maritime Sicherheit gewährleistet sein, das heißt, ein Ausgleich zwischen Energiewirtschaft, Seeschifffahrt und Umwelt muss gefunden werden. Hier kreuzen sich wichtige Schifffahrtswege, außerdem befinden sich dort sensible Meeresgebiete.

Kategorie

Maritime Wirtschaft | Meeresschutz | Pressemitteilung | Seesicherheit