
04.08.10 –
Pressemitteilung vom 04. August 2010
Zur  Ankündigung der Baden-Württembergischen Umweltministerin Tanja    Gönner, Verwaltungsvorschriften ab 2011 einer Nachhaltigkeitsprüfung zu    unterziehen, erklärt Valerie Wilms, Nachhaltigkeitsbeauftragte und    Obfrau im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:
Auf  Bundesebene gilt die Nachhaltigkeitsprüfung   von Gesetzentwürfen und  Verordnungen bereits seit einem Jahr. Es wurde   Zeit, dass mit  Baden-Württemberg endlich ein Bundesland nachzieht.
Doch bei der  Ausgestaltung hinkt   Baden-Württemberg hinterher. Es hilft wenig,  Verwaltungsvorschriften   alle sieben Jahre auf ihre Zweckmäßigkeit zu  prüfen. Unternehmen werden   in ihrer Planung verunsichert, wenn  Vorschriften regelmäßig geändert   werden oder sogar wegfallen können.
Entscheidender  und nachhaltiger sind die Ziele   der Vorschrift selbst. Zum Beispiel  für höhere Umweltstandards: Eine vom   DIHK im Juni durchgeführte  Umfrage ergab, dass 71 % der Unternehmen   sich eine solche Vorgabe  wünschen.
Zum Beispiel gegen den täglichen Anstieg der    Siedlungs- und Verkehrsfläche auf Kosten von Natur und Artenvielfalt:    Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie fordert eine Reduzierung von der    täglichen Versiegelung von 104 auf 30 Hektar.
Umweltministerin  Gönner muss klar machen, welche   konkreten Ziele sie mit ihrer  Nachhaltigkeitsprüfung anstrebt.
Kategorie