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19.07.12 –
Nach dem Urteil des Landgerichts Köln war das Thema Beschneidung und die Befassung durch den Bundestag in den letzten Tagen in der Diskussion.
Ich möchte hier keine vorschnellen Festlegungen. Wir brauchen eine ausführliche Debatte und dafür müssen wir uns Zeit nehmen, denn es geht hier um die Abwägung mehrerer Grundrechte: Körperliche Unversehrtheit, Religionsfreiheit, Recht auf Erziehung, Sicherung des Kindeswohls. Das ist immer eine sehr persönliche Gewissensentscheidung, die nicht übers Knie gebrochen werden sollte.
Einen Beschluss des Bundestags, mit der die Regierung heute von den Regierungsparteien und der SPD zur Schaffung einer rechtlichen Regelung der Beschneidung von minderjährigen Jungen aufgefordert wird, werde ich heute ablehnen. Denn damit erfolgt schon eine Vorfestlegung auf die Zulässigkeit der religiösen Beschneidung und damit auf den Vorrang des Grundrechtes Religionsfreiheit vor den anderen Grundrechten.
Diese Entscheidung darf aber erst nach einem gründlichen Anhörungsverfahren unter breiter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen erfolgen. Ein Schnellverfahren mit einer halbstündigen Debatte heute ist der Tragweite der Entscheidung überhaupt nicht angemessen.
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