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24.06.16 –
Es gibt ein untrügliches Zeichen dass der Sommer da ist: Die Zahl der Gesetze im Bundestag erhöht sich schlagartig. Vieles soll unbedingt noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Obwohl diese Woche von der unfassbar traurigen Entscheidung für einen Austritt Großbritanniens aus der EU geprägt ist, mussten auch zahlreiche andere Entscheidungen hier im Bundestag gefällt werden. U.a. ging es um die Verlängerung von Militäreinsätzen und um Fracking.
Bundeswehrmandat für den Kosovo
Dieses Mandat ist tief mit der Geschichte unserer Partei verbunden. Vor inzwischen 17 Jahren haben wir uns entschieden, auch militärisch einzugreifen, wenn grundlegende Menschenrechte in Gefahr sind. Keiner hat mehr darum gerungen als wir. Ich habe dem Mandat erneut zugestimmt, weil zum einen die Truppenstärke reduziert wird, ich aber andererseits noch immer nicht sehe, wie die Menschen im Kosovo ohne unsere Unterstützung friedlich zusammen leben können. Die Lage bleibt fragil. Die deutsche Beteiligung an KFOR ist weiterhin sinnvoll und ein wichtiger Beitrag v.a. zum weiteren Aufbau kosovarischer Sicherheitsstrukturen.
Grüner Entschließungsantrag zum Kosovo-Einsatz
Bundeswehrmandat UNIFIL im Libanon
Auch dem Einsatz mit 130 Bundeswehr-Soldatinnen und Soldaten im Libanon habe ich erneut zugestimmt. Der UNIFIL-Einsatz ist nach wie vor wichtig für den Friedensprozess im Libanon und in der Region. Die Konfliktparteien Israel und Libanon wünschen die Weiterführung des UNIFIL-Einsatzes (inkl. maritimer Komponente) sowie eine deutsche Beteiligung daran.
Fracking
Schleswig-Holstein wäre besonders betroffen: In vielen Gebieten unseres Landes werden Gasvorkommen vermutet, die sich für die umstrittene Fördermethode eignen. Wir Grüne haben da eine klare Position und setzen uns für ein umfassendes Verbot ein. Die Gefahren für die Umwelt sind einfach zu groß und dazu setzen wir voll auf Erneuerbare. Denn das ist die Zukunft. In dieser Woche wurde über den Entwurf der Bundesregierung abgestimmt. Es ist leider kein umfassendes Verbot: Im Sandstein darf weiterhin das Frackinn-Verfahren angewendet werden und sogar Probebohrungen nach Schiefergas sollen mit Zustimmung der Länder ermöglicht werden. Im Detail musste ich über 2 Gesetze abstimmen: einmal ging es um Regelungen im Wasserschutzrecht. Hier habe ich wie die gesamte Fraktion dagegen gestimmt, weil die Neuregelung nicht weitgehend genug ist. Auch die neu geschaffenen Länderbefugnisse ändern daran nichts. Das zweite Gesetz ändert das Bergrecht. Hier vhabe ich mich wie die Fraktion enthalten. Denn damit steht zwar weiterhin das Interesse an der Ausbeutung von Rohstoffen im Vordergrund, durch die Beweislastumkehr wird aber wenigstens die Tür zu einem modernen umweltorientierten Bergrecht einen kleinen Spalt geöffnet.
Meine persönliche Erklärung zur Abstimmung
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