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25.09.14 –
Wie die Bundesregierung auf meine Nachfrage hin einräumen musste, haben die Beschlüsse der Koalition zum Haushaltsgesetz 2014 bittere Nebenwirkungen. Im Fall des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie war durch die vorgesehenen Sparmaßnahmen sogar die Sicherheit an der deutschen Küste gefährdet.
Fragestunde am 24.09.2014
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Vizepräsident Peter Hintze:
Dann kommen wir zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Michael Meister bereit.
Ich rufe die Frage 19 der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Bündnis 90/Die Grünen, auf:
"Wird die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2015 die Praxis aus dem Jahr 2014 fortsetzen, nach der bei den Bundesämtern die Behördenausgaben pauschal um 5 Prozent reduziert werden und eventuell nicht verausgabte Mittel den jeweiligen Ämtern zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr zur Verfü- gung stehen – bitte jeweils begründen?"
Herr Staatssekretär, bitte.
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Herr Präsident! Liebe Kollegin Wilms, im Regierungsentwurf zum Haushaltsgesetz 2015, der sich derzeit im parlamentarischen Beratungsverfahren befindet, ist eine vergleichbare Regelung nicht enthalten.
Vizepräsident Peter Hintze:
Eine Zusatzfrage, Frau Dr. Wilms? – Bitte.
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Staatssekretär, es ist schön, zu hören, dass Sie diesen Fehler 2015 nicht wieder machen wollen. Zu welchen negativen Auswirkungen für die Behörden führte denn diese Praxis 2014 mit der pauschalen Begrenzung auf 95 Prozent des Haushaltsansatzes? Es interessiert mich insbesondere, welche Folgen das für das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie gehabt hat; denn darüber ist ausführlich in der Presse berichtet worden.
Vizepräsident Peter Hintze:
Herr Staatssekretär.
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Frau Kollegin Wilms, es steht mir als Mitglied der Bundesregierung nicht zu, den Deutschen Bundestag für seine Entscheidungen bei der Haushaltsgesetzgebung zu kritisieren. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in die- sem Haushaltsvermerk seitens des Bundestages eine volle Deckungsfähigkeit zwischen den Haushaltsgruppen 5 bis 8 innerhalb des jeweiligen Kapitels vorgesehen haben, sodass die Möglichkeit gegeben ist, die gegensei- tige Deckungsfähigkeit herbeizuführen. Zudem besteht für jedes Ressort, das von der Sperre betroffen ist, die Möglichkeit, einen Antrag beim Bundesministerium der Finanzen zu stellen, um eine Aufhebung zu erreichen, wenn erkennbar sein sollte, dass es sachlich oder zeitlich unabweisbar zu einer Überschreitung der gesetzlichen Obergrenze kommen würde. Ein solcher Antrag liegt uns nach meiner Kenntnis bisher nicht vor.
Vizepräsident Peter Hintze:
Frau Dr. Wilms, haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte.
Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Vielen Dank, Herr Präsident. – Was mich noch inte- ressieren würde – in einem Artikel im Hamburger Abendblatt wurde sehr deutlich gesagt, dass ein Kapitän mit seinem Schiff nicht auslaufen konnte, weil nicht genügend Kraftstoff und auch nicht genügend Rettungsinseln da waren –: Was hat das wirklich für Auswirkungen auf die Sicherheit in der Nordsee und in der Ostsee gehabt? Gerade die Schiffe des BSH sind durchaus dem Havariekommando unterstellt. Hat man da hinsichtlich der Sicherheit nicht ein bisschen sehr nachlässig gehan- delt? Insofern wundert es mich, dass Sie diesen Antrag noch nicht bekommen haben.
Dr. Michael Meister, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen:
Ich habe in meiner vorherigen Antwort darauf hingewiesen, dass es mir als Vertreter der Bundesregierung nicht zusteht, den Deutschen Bundestag für seine Entscheidungen zu kritisieren. Insofern ist die Frage, wer nachlässig gehandelt hat, eine Frage, die Sie anderweitig adressieren müssen.
Zum Zweiten habe ich darauf hingewiesen, dass es eine Festlegung des Parlaments bezüglich dieser Haushaltssperre gibt. Jedoch gibt es die Möglichkeit, innerhalb der Haushaltsgruppen durch eigene Bewirtschaftung Schwerpunkte zu setzen. Wenn man nicht zurechtkommt und der Meinung ist, dass weitere Haushaltsmittel not- wendig sind, kann außerdem durchaus ein Antrag auf Anhebung der Haushaltsmittel gestellt werden. Das ist bisher nicht der Fall.
Sehen Sie mir bitte nach, dass das Bundesfinanz- ministerium nicht im Einzelnen nachvollziehen kann, welches Schiff sachlich oder personell in der Lage ist, auszulaufen oder auch nicht.
Hamburger Abendblatt vom 06.08.2014: "Sparkurs bedroht Sicherheit an der Nord- und Ostsee"
Außerdem:
Antwort der Parl. Staatssekretärin Katherina Reiche auf die Frage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) (Drucksache 18/2567, Frage 32):
"Inwieweit haben Minderausgaben im Jahr 2014 Auswirkungen auf die Nutzung der durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, BSH, betriebenen Schiffe – bitte Detailangaben zu den Einsatzzeiten der BSH-Schiffe in den Jahren 2013 und 2014 machen?"
Ob es im Jahr 2014 zu Minderausgaben kommen wird, kann erst nach Ende des Haushaltsjahres beurteilt werden. Zu den Einsatzzeiten der BSH-Schiffe wird auf die nachstehenden Tabellen verwiesen.
2013:
Schiff | Seevermes- sung | Forschungs- und Erprobungs- fahrten | Ausfall: Wetter/ Reparatur/ Hafen | Ge- samt |
VS Komet | 168 | / | 92 | 260 |
VS Capella | 162 | / | 88 | 250 |
VWFS Atair | 139 | 60 | 49 | 248 |
VWFS Wega | 155 | 47 | 44 | 246 |
VWFS Deneb | 179 | 28 | 54 | 261 |
2014 bis einschließlich August:
Schiff | Seevermes- sung | Forschungs- und Erprobungs- fahrten | Ausfall: Wetter/ Reparatur/ Hafen | Ge- samt |
VS Komet | 46 | / | 120 | 166 |
VS Capella | 97 | / | 80 | 177 |
VWFS Atair | 91 | 42 | 33 | 166 |
VWFS Wega | 99 | 40 | 21 | 160 |
VWFS Deneb | 117 | 26 | 22 | 165 |
Der hohe Anteil der Liegezeiten für das VS „Komet“ und VS „Capella“ ergeben sich aus umfangreichen Werftaufenthalten der beiden Schiffe im 1. Quartal 2014.
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