Nach Schiffsunglück: EU-Richtlinie anpassen

Rede im Bundestag (zu Protokoll) Nach der Havarie der Flaminia muss die Bundesregierung nun auf europäischer Ebene auf Änderungen drängen. Notliegeplätze für havarierte Schiffe sollen europaweit zugewiesen werden können. 

09.11.12 –

Rede im Bundestag (zu Protokoll)

Im Juli dieses Jahres ist der Containerfrachter „MSC Flaminia“ im Atlantik, ca. 1.800 km (1.000 Seemeilen) vor der europäischen Küste havariert. Nach Explosionen und Feuer an Bord gab es Tote, mehrere Verletzte und anschließend monatelange Kompetenzstreitigkeiten europäischer Behörden. Die Bergung des Schiffes entwickelte sich zu einer Odyssee entlang der europäischen Küsten. Niemand wollte das Schiff in seinen Hafen lassen bis es schließlich in Wilhelmshaven geborgen werden konnte.

Enormes Risiko ging von dem sehr schweren Seeunfall aus: Gefahr bestand während bzw. nach dem Unfall nicht nur für die Besatzung, sondern auch für die Meeresumwelt. Zu jeder Zeit ging vom an Bord befindlichen Schweröl sowie der Ladung auch eine Bedrohung für den Fischbestand aus. Die Ladung an Bord enthielt auch 151 deklarierte Gefahrgüter, von denen einige wohl auch als Brandbeschleuniger gewirkt haben. Aufgrund der großen Gefahren, die von dem Wrack ausgingen, hieß es daher längere Zeit in Überschriften der deutschen Presse: „Giftige Irrfahrt der brennenden ;MSC Flaminia‘“ (Zeit Online, 31.08.12) und „Reederei schweigt zu ‚Flaminia‘-Gefahrstoffen“ (Spiegel Online, 10.09.12).

Die Havarie hat gezeigt, dass sowohl die Nothafenregelung der EU als auch die Kompetenzen der europäischen Maritimen Sicherheitsagentur EMSA deutlich nachgebessert werden müssen. Ich finde es sehr schade, dass es immer erst einen schweren Seeunfall geben muss, bevor gesetzliche Regelungen angepasst werden. Ich habe noch zu sehr das Bild vor Augen von verschmutzten Stränden, ölverklebten Meerestieren und Strandvögeln in Nordspanien und Südwestfrankreich in den Jahren 2000 und 2002. Verantwortlich dafür waren die verheerenden Seeunfälle der beiden Öltanker „Erika“ und „Prestige“. Die EU hat daraufhin zwar relativ schnell Handlungsbereitschaft gezeigt, in der europäischen maritimen Sicherheit nachzubessern. Zu viel lag im Argen, zu sehr waren die Kompetenzen zerstreut und dadurch ein rasches Eingreifen nicht gewährleistet. Daher kamen auf EU-Ebene insgesamt drei Gesetzespakete (Erika I, II und III) zustande und die Maritime Sicherheitsagentur EMSA wurde aus der Taufe gehoben. Seither müssen Öltanker zwei Außenwände haben. Dass die relativ zügig umgesetzten Regelwerke jedoch an verschiedenen Punkten nicht konsequent umgesetzt worden sind, zeigt sich jetzt wieder anhand dieser Havarie der „MSC Flaminia“.

Das derzeitige europäische Nothafenkonzept, so wichtig es ist, verpflichtet die Staaten der Europäischen Union derzeit leider weder zu Koordination, noch Kooperation. Dadurch ist es leider so, dass schwer havarierte Schiffe von verschiedenen EU-Mitgliedstaaten abgewiesen werden können – selbst wenn sie dringend Hilfe benötigen und geborgen werden müssten. Dies hat das Containerschiff „MSC Flaminia“ im Juli bzw. August 2012 leidvoll erfahren müssen. Das Nothafenkonzept hat versagt!

Daher muss nach unserer Auffassung dringend eine Anpassung der einschlägigen EU-Richtlinie erfolgen. Außerdem muss die Europäische Maritime Sicherheitsagentur EMSA dringend weitere operative Befugnisse bekommen: Notliegeplätze für havarierte Schiffe müssen von ihr europaweit zugewiesen werden können, um die Gefahr, die von einem verunfallten Schiff ausgeht, schnellstmöglich zu bannen. Meist ist in einem Hafen bzw. in Hafennähe die Gefahr, die von einem solchen Schiff ausgeht, leichter zu bannen als auf hoher See. Auf hoher See wirken durch Wind und Wellen starke Kräfte auf das Schiff ein. Dadurch kann das Schiff weiter destabilisiert und das Gefahrenpotenzial unnötig erhöht werden.

Dass Deutschland nach Anfrage des Frachters „MSC Flaminia“ Hilfe zugesagt hat, ist vor allem dem Havariekommando des Bundes und der Küstenländer zu verdanken. Das Schiff fuhr unter deutscher Flagge, daher war Deutschland die letzte Rettung. Nicht auszudenken, wie lange die Odyssee des Wracks noch gedauert hätte, wäre es unter der Flagge eines außereuropäischen Staates unterwegs gewesen.

Hier liegt ein Schwachpunkt im ergänzend eingebrachten Antrag der LINKEN, in dem Sie gleich eine europäische Küstenwache fordern: Das schaffen wir ja nicht mal in Deutschland bei unseren zersplitterten Zuständigkeiten. Und in Europa sind die Zuständigkeiten in den einzelnen Mitgliedstaaten noch viel komplexer über die einzelnen Mitgliedstaaten verteilt. Viel effektiver ist nach unserer Sicht, der bestehenden Maritimen Sicherheitsagentur EMSA nach und nach mehr Kompetenzen zu übertragen. Dies ist trotz verschiedener Gesetzespakete seit rund zehn Jahren versäumt worden.

Der Antrag der SPD geht unserer Auffassung nicht weit genug. Es geht Ihnen nur darum, Sachverhalte und Änderungen an bestehenden Richtlinien „zu prüfen“. Hätte die Prüfung als Ergebnis, alles solle bleiben wie bisher, würden Sie das dann auch mittragen? Dies wäre fahrlässig – sowohl für die Besatzungen auf den Schiffen, für die Meeresumwelt als auch für die europäische Küste.

Die Havarie des Motorschiffs „MSC Flaminia“ fordert zum Handeln auf. Die Bundesregierung muss nun auf europäischer Ebene tätig werden und versuchen, Änderungen herbeizuführen. Es bleiben dabei zunächst die Ergebnisse der noch andauernden Seeunfall-Untersuchungen abzuwarten. Dann müssen die richtigen Schlüsse gezogen werden, wie es zukünftig in Europa mit der Sicherheit auf den Meeren weitergehen soll. Hier sind die EU-Mitgliedstaaten am Zuge, also auch die deutsche Bundesregierung! Bisher war von der schwarz-gelben Regierung im Bereich der maritimen Politik wenig zu erwarten. Aber ich lasse mich gerne überraschen und freue mich über konstruktive Vorschläge!

Antrag: Havarie des Containerschiffs „MSC Flaminia“ – aus den Fehlern von Seeunfällen lernen

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