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Meeresschutz auf neuer gesetzlicher Grundlage

Mit einem Jahr Verspätung hat der Bundestag das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie verabschiedet. Zum konsequenten Schutz der Meere ist dies nur ein schwacher Auftakt – die wirkliche Arbeit beginnt erst jetzt

14.07.11 –

Der Bundestag hat die Umsetzung der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie in deutsches Recht beschlossen – mit einem Jahr Verspätung. Das ist zwar ein Fortschritt, weil nun zumindest der aktuelle Zustand der Meere systematisch erfasst werden muss, um daraus Maßnahmen zur Verbesserung abzuleiten. Aber sowohl die Richtlinie als auch die Umsetzung durch die Bundesregierung sind dafür nur eine schwache Grundlage.

Zustand der Meere ist dramtisch

Der Zustand der Meere ist dramatisch und konsequente, ressortübergreifende Strategien wären notwendig, um Überfischung, Zerstörung von Lebensräumen und Vermüllung angemessen zu begegnen. Auch die Biodiversitätskonvention CBD hat auf ihrer Verstragsstaatenkonferenz im vergangenen Oktober einen Strategischen Plan beschlossen, der vorsieht, Fischerei und Aquakultur nachhaltig zu gestalten. Doch gerade die Fischereipolitik der EU wird explizit aus der Strategie herausgehalten. Solange die Treiber der Meereszerstörung aus der Strategie zu deren Schutz ausgeklammert werden, sind die Aussichten auf eine Verbesserung der Situation mehr als getrübt. Die notwendige Zustandsbeschreibung und Entwicklung von konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation darf sich nicht auf die Zuständigkeiten der Umweltressorts beschränken lassen.

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) wurde 2008 von EU-Parlament und Europarat verabschiedet. Sie steckt den Ordnungsrahmen ab, in dem alle EU-Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um bis 2020 einen „guten Zustand der Meeresumwelt“ in allen europäischen Meeren zu erreichen oder zu erhalten. Bereits bis 2010 hätte die Bundesregierung die Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Nun ist nur noch ein Jahr Zeit, um basierend auf dieser rechtlichen Grundlage den gegenwärtigen Zustand der Meere als Ausgangspunkt zu erfassen, einen „guten Zustand“ zu definieren und entsprechende Umweltziele zu formulieren. Über ein Schutzgebietsnetz sowie Monitoring- und Maßnahmenprogramme soll dann bis 2020 der „gute Zustand“ erreicht werden.

gruene-bundestag.de: http://www.gruene-bundestag.de/cms/biodiversitaet/dok/359/359450.notloesung_oder_rettung_in_letzter_sekun.htmlErgebnisse der CBD-Vertragsstaatenkonferenz

Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (EU)

Bundesamt für Naturschutz: Habitat Mare

Kategorie

Meeresschutz