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04.07.14 –
Unter diesem Titel lud der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung vier Experten zu einer Anhörung über das geplante Freihandelsabkommen mit der USA in den Bundestag.
Sollten bestehende ökologische, soziale und menschenrechtliche Standards dem geplanten TTIP zum Opfer fallen, würden sämtliche Bemühungen und Erfolge der Nachhaltigkeit umsonst sein. Wir könnten die nationale Nachhaltigkeitsstrategie und den Erdgipfel von Rio samt Agenda 21 begraben sowie künftige Verhandlungen für Klimaschutz, Biodiversität oder globale Nachhaltigkeitsziele einstellen.
Warum? Der Investitionsschutz müsste so geregelt werden, dass Nachhaltigkeitsstandards, wie Emissionsvorschriften oder Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz eines jeden Staates anerkannt würden, genauso wie künftige Verschärfungen dieser Standards. Das aber widerspricht dem Ziel eines solchen Abkommens. Denn Freihandelsabkommen wollen den Handel liberalisieren. Es sollen Vorschriften abgebaut werden, damit der Handel von hier nach da und von dort nach hier floriert. Dadurch sollen angeblich Hunderttausende von Arbeitsplätzen entstehen und der Wohlstand aller steigen.
Die Befürworter sehen bislang auch keine Notwendigkeit, die nicht öffentliche Schiedsgerichtsbarkeit in Fällen von Investitionsschutzklagen fallen zu lassen und sie in den demokratisch legitimierten Gerichtsbarkeiten zu verhandeln. Nicht-öffentliche Gerichte sollten in Demokratien längst Vergangenheit sein. Alleine diese Haltung der Befürworter lässt das ganze Vorhaben undemokratisch erscheinen. Ebenso die höchste Verschwiegenheit, unter der diese Verhandlungen stattfinden. In der Summe scheint dieses Gebaren eher in die Vergangenheit zu führen als in die Zukunft und wird entwickelten, rechtsstaatlichen Demokratien nicht gerecht. Das ist also der verkehrte Weg.
Lesen Sie hier den Beitrag in: „Heute im Bundestag“
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