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Konzeptlosigkeit beim Lärmschutz

Die Konzeptlosigkeit des CSU-geführten Bundesverkehrsministeriums beim Straßenlärm ist erstaunlich. Es kann keine Auskunft geben, nach welchen Kriterien es die Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen im Bestand vergibt und wie es die Maßnahmen priorisiert.

29.05.13 –

Zum Lärmschutz an Autobahnen und Bundesstraßen erklären die Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner und Dr. Valerie Wilms.

Die Konzeptlosigkeit des CSU-geführten Bundesverkehrsministeriums beim Straßenlärm ist erstaunlich. Es kann keine Auskunft geben, nach welchen Kriterien es die Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen im Bestand vergibt und wie es die Maßnahmen priorisiert. „Umstände des Einzelfalls“ entscheiden, wie das Ministerium in den Antworten auf eine Kleine Anfrage der grünen Fraktion angibt. Die Frage, nach welchen Kriterien die Maßnahmen bewertet und priorisiert werden, ist für eine sachgerechte Verkehrsplanung jedoch entscheidend. Das Fehlen von wissenschaftlichen Verfahren öffnet Hinterzimmer-Entscheidungen die Tür und begünstigt Fehlentscheidungen. Wer am lautesten schreit oder die besten Beziehungen hat, bekommt offenbar die leiseste Autobahn.

Die Lärmbelastung an Straßen muss sinken, denn Lärm ist in Deutschland nach der Luftverschmutzung die für den Menschen schädlichste Umweltbelastung. Lärm nervt nicht nur, Lärm macht krank. Erst die nächste Generation wird von einem Minimalziel für Lärmschutz an bestehenden Fernstraßen profitieren. Mit der bisherigen Praxis dauert es noch Jahrzehnte, bis erträgliche Grenzwerte an allen Bundesfernstraßen erreicht werden. Dennoch sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit für einen Anspruch auf Lärmschutz. Sinnvoll wäre dagegen das Recht auf Ausweisung eines Lärmsanierungsgebiets, in welchem verbindlich Minderungsmaßnahmen umgesetzt werden müssen.

Kleine Anfrage „Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßen“

Eckpunktepapier „Mehr Ruhe. Verkehrslärm wirksam reduzieren“

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