
15.03.10 –
Zu einem Fachgespräch zur Zukunft des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) luden Anton Hofreiter und Valerie Wilms am 15. März in Berlin ein.
Hintergrund
 Der europäische Rechtsrahmen für den  Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat sich am 3. Dezember 2009  geändert. Die entsprechende Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des  europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über  öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur  Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des  Rates ist in Kraft getreten. Die bisherige Verordnung (EWG) 1191/69 ist  außer Kraft getreten. Die beihilferechtlichen Regelungen der Verordnung  gelten seit dem 3. Dezember 2009. Für die vergaberechtlichen Reglungen  gibt es lange Übergangsfristen. Das deutsche Personenbeförderungsgesetz  (PBefG) muss an die neue Verordnung angepasst werden. Das PBefG regelt  Markt- und Berufszugang im ÖPNV. Die neue Verordnung gilt immer dann,  wenn ausschließliche Rechte oder finanzielle Ausgleichsmittel fließen.  Das dürfte nahezu für den gesamten ÖPNV in Deutschland gelten. Eine  Ausnahme von der Verordnung für eigenwirtschaftliche Verkehre, wie das  die bisherige Verordnung vorsah, gibt es zukünftig nicht mehr. Wie das  PBefG geändert werden muss, ist stark umstritten. 
Fachgesprächsbeiträge  und Diskussion
 Nachdem Grundlegendes zum Rechtsrahmen von  den Referenten erläutert wurde, folgte zuerst eine eher juristische  Diskussion, ob beispielsweise die deutsche Liniengenehmigung ein  ausschließliches Recht im Sinne von 1370 gewähre und ob es einen Vorrang  sogenannter kommerzieller Verkehre gäbe. Daran schloss sich eine  politische Diskussion an. Man solle doch erst klären, was man im  ÖPNV-Markt möchte, bevor eine Scheindiskussion geführt wird. Es wurde  schnell klar, dass wenn keine Regularien im zu novellierenden PBefG  verankert werden, wie die Rolle von ÖPNV-Aufgabenträgern, von  Verkehrsunternehmen und von Genehmigungsbehörden sinnvoll verteilt  werden, die Gerichte entscheiden werden. 
Grüne  Bewertung
 Aus grüner Sicht kann festgehalten werden, dass  die Neugestaltung des PBefG nicht der Rechtsprechung überlassen werden  dürfe. Die Frage des Berufszugangs, also die Prüfung von Zuverlässigkeit  und Leistungsfähigkeit, müsse unabhängig von der Liniengenehmigung  untersucht werden. Die Gestaltung des ÖPNV müsse zunächst Angelegenheit  der Aufgabenträger bzw. Kommunen sein, sofern diese etwas unternehmen  wollten. Niemand darf dem Aufgabenträger in die Parade grätschen. Erst  wenn der Aufgabenträger nichts tue, seien die Unternehmen an der Reihe.  Bei der Finanzierung sollte in eine Richtung ähnlich der Mittelbündelung  in Brandenburg gedacht werden, die den Kommunen die konkrete Verteilung  überlasse.
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