Rede: Binnenschifffahrt

Rede zu Protokoll Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) erhält mehr Nutzungsmöglichkeiten von Schiffsdaten. Ich frage bei dieser Gelegenheit: Was ist eigentlich aus der wichtigen WSV-Reform geworden?

10.03.17 –

Mit der vorgesehenen Gesetzesänderung soll eine Rechtsgrundlage für die Bundesverwaltung geschaffen werden, auch sogenannte AIS-Daten der Binnenschiffe zu nutzen. Dies ist sinnvoll und begrüßen wir. Denn dadurch wird eine bessere Bewältigung des Verkehrs möglich, aber auch eine bessere Steuerung oder sogar Optimierung des Verkehrs auf Binnenwasserstraßen. Die Erfassung der automatisch gesendeten Daten auch durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist längst nötig geworden, in einer Zeit in der zunehmend Informationen digitalisiert übermittelt werden. Dem Gesetzentwurf werden wir daher zustimmen.

Dazu sollen aber meiner Auffassung nach zukünftig auch Schiffsdokumente in der Binnenschifffahrt zählen. In der Seeschifffahrt hat teilweise der Prozess schon in Richtung digitalisierte Schiffs-, Besatzungs-, Fracht- oder Zollpapiere begonnen – Stichwort European Single Maritime Window. Dieser Prozess muss sich auch in der grenzüberschreitenden Binnenschifffahrt durchsetzen. Das würde die Nutzung des Binnenschiffs enorm vereinfachen und Verwaltungsprozesse beschleunigen. Bringen Sie also die WSV als Dienstleister für die Binnenschifffahrt auf Vordermann und modernisieren Sie bei dieser Gelegenheit auch die Verwaltungsprozesse.

Es wird ja viel gesprochen von Verwaltungsvereinfachung und -modernisierung. Wo bleibt in diesem Zusammenhang die im Koalitionsvertrag angekündigte Zusammenführung der Schifffahrtsgesetze zu einem Schifffahrtsgesetzbuch? Die vielen zerstreuten Gesetze und Verordnungen, die oft zu deutlich ins Detail gehen, lassen die Beteiligten schnell verzweifeln. Ich empfehle daher: Nehmen Sie von der unvorteilhaften Regelungstiefe in Gesetzen und Verordnungen Abstand. Regeln Sie stattdessen die Details auf der Ebene der technischen Vorschriften. Als Vorbild einer solchen Entwicklung nenne ich exemplarisch das Vorgehen bei der EU-Maschinenrichtlinie. Hier wurde das sehr gut und nachvollziehbar vollzogen. Führen Sie also schleunigst die bestehenden Regularien in einem Schifffahrtsgesetzbuch zusammen und nehmen Sie tiefergehende Regelungen ausschließlich in Form von Richtlinien vor.

Lassen Sie mich abschließend noch eine Frage stellen: Wann wird die Bundesregierung an der Umsetzung der WSV-Reform eigentlich weiterarbeiten? Seit Beginn der Wahlperiode wurde auf Druck der SPD die Arbeit an einer sehr wichtigen Reform fast vollständig eingestellt. Man hat in Bonn eine zusätzliche Behörde geschaffen, die aber weder richtig in Gang kommt, noch Erleichterungen für die Nutzer mit sich bringt. Das eigentliche Ziel, durch eine Reform als Verwaltung besser und lösungs-orientierter arbeiten zu können – und dadurch dem miserablen Zustand der Schleusen entlang der Wasserstraßen ein Ende zu setzen, wurde nicht erreicht. Bei der Binnenschifffahrt ist die Reform nicht angekommen. Sie hat weiterhin mit maroden Schleusen zu kämpfen. Sie sollten die WSV eigentlich als Dienstleister für die Wasserstraßennutzer sehen. Stattdessen pflegen Sie die kaiserlich-wilhelminische Amtsschimmel-Struktur weiter. Das ist schlecht für unser Land und gegen eine ökologisch sinnvolle Verlagerung der Gütertransporte auf das Binnenschiff.

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