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Sportbootvermietung: Änderungen nachbessern

Das Bundesverkehrsministerium hat durch nicht angekündigte Änderung von Vorschriften für die Vermietung von Sportbooten die Lobby der Fahrgastschiffe bevorzugt. Auf mehrfache nachfrage bestätigt nun das Ministerium, dass nachgebessert wird, zugunsten der Vermieter von Motorbooten, Segelschiffen oder Kanus. Hier finden Sie die Antwort auf meine Schriftliche Frage an die Bundesregierung

25.03.13 –

Zu den geplanten Änderungen der Vermietungsbedingungen für Sportboote erklärt Dr. Valerie Wilms, Berichterstatterin für maritime Politik:

Auf mehrfache Nachfrage bestätigt das Verkehrsministerium jetzt: es werde an Ausnahmen für die sogenannte Binnenschifffahrtsuntersuchungsordnung gearbeitet. Das begrüßen wir - auch wenn die genauen Änderungen abgewartet werden müssen. Eine Änderung der Vorschriften nur nach Lobby der Fahrgastschiffer, wie vorgesehen, dient nicht dem vielfältigen Wassertourismus und ist nicht praktikabel. Die Binnenwasserstraßen dienen nicht nur der Güterschifffahrt und den großen Fahrgastschiffen, sondern eben auch den Motorbooten, Segelschiffen oder Kanus.

Die zum 1. Januar 2013 geänderte Verordnung hatte gravierende Verschlechterungen für Vermieter von Sportbooten und eine Konzentration auf die Fahrgastschifffahrt bedeutet.

Pressemitteilung, 25.03.2013

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