Menü
30.05.13 –
Zur Verzögerung bei der geplanten Elbvertiefung erklärt Dr. Valerie Wilms, Berichterstatterin für maritime Politik:
Die verantwortlichen Politiker in Bund und Land hätten sich bereits frühzeitig über Alternativen zu einer weiteren Elbvertiefung Gedanken machen müssen. Stattdessen haben sie versucht, die Elbvertiefung mit allen Mitteln durchzudrücken. Der Erhalt der Wasserqualität der Elbe ist jedoch ein hoher Wert, der nicht als Nebeneffekt abgehandelt werden darf.
Dass sich daher der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Klage der Umweltverbände gegen die geplante Weservertiefung annimmt, begrüßen wir. Das Ergebnis sollte dann auch als Beispiel für die Elbvertiefung herangezogen werden. Und in Wilhelmshaven existiert bereits ein gemeinsamer Tiefwasserhafen für große Containerschiffe, der die geplante Elbvertiefung überflüssig macht.
Das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig zur Weservertiefung sollte an den Europäischen Gerichtshof überwiesen werden. Dieser soll sich unter anderem der Unklarheiten bei den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie annehmen.
Kategorie
Häfen | Maritime Wirtschaft | Meeresschutz | Nicht auf die Startseite | Pressemitteilung | Schifffahrt