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01.06.17 –
Heute debattieren wir den Arbeitsbericht des parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung. Mit dem zweiten von mir mitverantworteten Arbeitsbericht neigt sich meine aktive Zeit im Nachhaltigkeitsbeirat dem Ende zu. Deshalb möchte ich heute zwei Dinge tun: Zurückschauen – und einen Blick in die Zukunft werfen.
Manches haben wir im Beirat erreicht. Ich möchte hier drei Beispiele nennen:
• Den Beschluss zu Hermes-Bürgschaften in der letzten Wahlperiode.
• Die Forderung nach einer Elektroquote im Bundestagfuhrpark, die jetzt umgesetzt ist.
• In jedem Bundesressort gibt es jetzt eine oder einen Nachhaltigkeitsbeauftragten. Das ist eine Forderung des Beirats, die von der Bundesregierung in der neuen Nachhaltigkeitsstrategie umgesetzt wurde.
Die Begleitung der nationalen, seit der Neuauflage im Januar deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist eine der Hauptaufgaben des Nachhaltigkeitsbeirats. Und hier hat sich einiges getan. Die Strategie hat sich deutlich fortentwickelt. Ich hoffe, dass sie in Zukunft auch ambitionierter als bisher umgesetzt wird. Da ist nämlich noch deutlich Luft nach oben.
Zum Beispiel hat auch eine ambitionierte Nachhaltigkeitsstrategie nicht verhindert, dass der Bundesverkehrswegeplan weiterhin zu viele fragwürdige Straßenneubauprojekte beinhaltet. Hier müssen wir ran.
Das bringt mich zur Zukunftsbetrachtung.
Ich zitiere: „Aus der Agenda 2030 resultiert auch für Deutschland ein Transformationsauftrag: Es geht darum, umfassende, beschleunigte Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft voranzutreiben: in unserer Art zu leben, zu arbeiten, zu konsumieren, in Technologien, Institutionen und Praktiken.“
Das Zitat ist übrigens nicht aus dem grünen Wahlprogramm, sondern aus der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
Um diese Transformation zu erreichen, könnten wir hier im Hohen Haus und im Nachhaltigkeitsbeirat zwei Dinge in Angriff nehmen:
Erstens: Nicht nachhaltige Politik muss weh tun. Und das geht am besten über den Haushalt. Die Verteilung von Haushaltsmitteln ist ein äußerst wirksamer Hebel. Das kann man sich auch für die Nachhaltigkeit zu Nutze machen.
Zweitens: Weiterkommen müssen wir auch bei der Weiterentwicklung der Prüfung der Gesetzesfolgenabschätzung. Der Beirat prüft bereits seit 2009 jeden Gesetzentwurf formal daraufhin, ob eine Nachhaltigkeitsprüfung stattgefunden hat. Das ist wichtig, denn oft genug fehlt in den Entwürfen selbst das. Auf Dauer reicht das aber nicht. Denn letztlich sagt die formale Prüfung überhaupt nichts darüber aus, ob ein Gesetzentwurf oder eine Verordnung der Nachhaltigkeit dient oder ihr sogar schadet. Dafür brauchen wir eine inhaltliche Prüfung.
Vielen Dank!
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