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Bahnkunden werden nicht im Regen stehen gelassen

Europäische Eisenbahnen müssen in Zukunft auch bei Verspätungen ihre Kunden entschädigen - wenn diese Verspätungen durch höhere Gewalt verursacht worden sind. Das entschied heute der Europäische Gerichtshof (EuGH). Wir begrüßen diese Regelung und regen vergleichbare Lösungen für alle Verkehrsträger an.

27.09.13 –

Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, wodurch Europas Bahnunternehmen die Kunden auch bei Verspätungen durch schlechtes Wetter und Streiks entschädigen müssen, erklären Dr. Valerie Wilms, Sprecherin für Bahnpolitik, und Markus Tressel, Sprecher für Tourismuspolitik:

Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs begrüßen wir. Es ist ein Meilenstein für die Bahnkunden in ganz Europa. Damit erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher endlich mehr Klarheit und Verlässlichkeit bei Bahnreisen. Auch, dass dies für Reisen im Nahverkehr gelten soll, ist ein Fortschritt. Denn bisher zögerte die Bahn bei Entschädigungen im Nahverkehr erheblich. Jetzt muss das Urteil schnell umgesetzt werden.

Eine neue Bundesregierung muss schnell die Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger zusammenführen und dafür Sorge tragen, dass ähnliche Vorgaben auch für Luftverkehr, Schifffahrt und den Fernbus gelten.

Mit dem Urteil des EuGH wurden die Eisenbahnverkehrs-Unternehmen angewiesen, auch bei Unwetter Entschädigungen zu leisten.

(Pressemitteilung, 26.09.2013)

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Pressemitteilung | Schiene