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02.03.12 –
Rede im Bundestag am 1. März 2012 (zu Protokoll)
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zum vorliegenden Gesetzentwurf herrscht breites Einvernehmen im Bundestag, nachdem die Koalition bereit war die Änderungsvorschläge des Bundesrates aufzugreifen. Darüber freuen wir uns und stimmen deswegen dem Gesetzentwurf zu. Das Gesetz schafft mehr Klarheit und schreibt die Verantwortung der Hersteller von Bahnfahrzeugen stärker fest. Es ist richtig, diejenigen stärker in die Verantwortung zu ziehen, die die Fahrzeuge konstruieren, denn die Hersteller kennen sich am besten damit aus. Es ist vollkommen konsequent, den Herstellern eine stärkere Verantwortung für die Sicherheit und Funktionstüchtigkeit zuzuweisen. Wir können uns vor allem die Frage stellen, warum das bisher anders war. Mit dieser stärkeren Klarheit des Gesetzes sollte es insgesamt zu Verbesserungen kommen, da zivilrechtliche Auseinandersetzungen zwischen Herstellern und Käufern von Bahnfahrzeugen zukünftig eher vermieden werden. Fälle wie beim Talent 2, als etwa 100 neue Züge über zwei Jahre nicht fahren durften und stumm vor sich hin rosteten, können wir so hoffentlich stärker ausschließen. Das ist im Interesse von Herstellern und Eisenbahnbetreibern, aber natürlich auch von Kunden, die schneller neue Wagen nutzen.
Wir begrüßen, dass die Koalition die Vorschläge des Bundesrates übernommen hat. Im Bundesrat sah das ja noch anders aus: Hier hatte Staatssekretär Ferlemann noch die Aufnahme des Lärmschutzes zurückgewiesen. Wenn die Lärmschutzkartierung und die kostenfreie Datenlieferung jetzt im Bundesimmissionsschutzgesetz verankert wird, können wir Grüne damit gut leben.
Einmütigkeit ist in diesem Haus ja eher ungewöhnlich. Beim Eisenbahngesetz war die Problematik sehr offensichtlich und deswegen müssen wir uns hierüber nicht streiten. Streiten werden wir uns sicher bei anderen Problemen, die noch ungelöst sind. Die heutige Gesetzesänderung geht ja auf die gebrochenen Radachsen an ICEs zurück. Wir alle kennen den Bericht, der noch viel weiter gehende Vorschläge macht, als der heutige Gesetzentwurf. Ich will nur an das Thema Fahrgastrechte erinnern. Hier warte ich weiter auf einen von der Verkehrsministerkonferenz geforderten Bericht. Der sollte schon im Herbst vorliegen und ich frage mich langsam, welchen Stellenwert das Bundesverkehrsministerium den Rechten der Fahrgäste eigentlich einräumt. Ich hoffe, hier wird jetzt zügig nachgearbeitet.
Neben den Sicherheitsproblemen fragen viele Menschen aber auch, was wir Bundespolitiker tun, um den Bahnverkehr leiser zu machen. Wir sind uns einig, dass diese Problematik nicht unbedingt ins Eisenbahngesetz gehört. Ich erwarte jetzt von der Bundesregierung konkrete Vorschläge, wann und wie der Schienenbonus fallen soll oder ob die Koalitionsfraktionen einen Antrag dazu machen, weil ihre eigene Regierung nicht vorankommt. Wir können nicht auf den neuen Bundesverkehrswegeplan warten und alles, was bis dann geplant ist, den Leuten einfach mit alten Grenzwerten vor die Nase setzen. Wenn es so kommt, werden wir in 15 Jahren noch nach alten Regeln spielen!
Auch bei der Konkretisierung lärmabhängiger Trassenpreise sollte die Bundesregierung jetzt mal vorankommen – wann wird hier die Ressortabstimmung endlich beendet sein? Die zwischen Bundesregierung und Bahn beschlossene Eckpunktevereinbarung zur Einführung lärmabhängiger Trassenpreise vom Juli 2011 greift zu kurz, da die leise Bremse – die LL-Sohle – noch nicht zugelassen ist und die Umrüstkosten höher liegen. Zwar sollen schon in diesem Jahr lärmabhängige Trassenpreise eingeführt werden – aber erst 2021/2022 sollen die Preise dann endlich auch spürbar steigen. Damit wird ein zu geringer Anreiz gesetzt und wir fordern die Bundesregierung auf, hier deutlich ambitionierter zu sein.
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