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17.05.13 –
Rede im Bundestag (zu Protokoll)
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz
Ich hatte bereits in meiner ersten Rede gesagt, dass wir Grünen das Gesetz grundsätzlich begrüßen. An meiner Einschätzung hat sich im Laufe der Beratung nichts geändert, aber ich möchte gern die mir wichtigen Punkte noch einmal nennen. Mit dem Gesetz erkennt die Bundesregierung die sich wandelnden Verhältnisse im Schienengüterverkehr endlich an: In den letzten fünfzehn Jahren haben sich Wettbewerber der Deutschen Bahn ein Viertel des Marktes erobert und tragen wesentlich zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene bei. Deswegen ist es konsequent, diese wichtigen Akteure des Gütertransports beim Bau und Erhalt ihrer Infrastruktur zu unterstützen. Die vorgesehenen 25 Millionen Euro müssten aber nach unserer Auffassung – daran hat sich nichts geändert – verdoppelt werden.
Das Gesetz wurde im Laufe der Beratung verbessert. Hatte es zu Beginn im November 2012 noch einige Ungenauigkeiten, konnten diese nach Stellungnahmen der Verbände und nach der Beratung im Bundesrat verbessert werden. Damit wurde der Kreis der nutznießenden Unternehmen ausgeweitet. Wir müssen jetzt sehen, wie die Mittel von den nichtbundeseigenen Bahnen genutzt werden. Wichtig bleibt dabei, dass sich die Nutzung der Gleise und Anlagen in ein schlüssiges Gesamtkonzept einfügt. Bei der Mittelvergabe muss darauf geachtet werden, dass nicht einfach nur der Erste das Geld bekommt und losbauen darf. Wir brauchen sinnvolle Kriterien, nach denen die Mittel vergeben werden. Es muss darauf ankommen, wer den größten Effekt für das Gesamtnetz erzielen kann.
Es ist weiterhin mehr als fraglich, ob das diese Bundesregierung leisten kann oder leisten will. Dazu wäre ein Bundesmobilitätsplan notwendig, der Investitionen in die Zukunft des Verkehrs zusammen betrachtet und Wert darauf legt, wie sich unterschiedliche Verkehrsträger gegenseitig sinnvoll ergänzen. Dazu wäre es zum Beispiel notwendig, alle Verkehrsinvestitionen kritisch unter die Lupe zu nehmen. Wir müssten einmal neutral bewerten lassen, wie die unterschiedlichen Förderungen und Investitionen im Verkehrshaushalt aufeinander abgestimmt sind. Wir müssten prüfen wie sie sich ergänzen, überschneiden oder auch widersprechen. Ich vermute, dass das sehr aufschlussreich sein könnte und wir mit klarerem Blick erkennen können, wie wir unsere Mittel viel zielgenauer einsetzen könnten.
Im heutigen System werden zum Beispiel viele Straßen oder Schienenstrecken mit fragwürdigem Nutzen nach wie vor bevorzugt behandelt. Mittel fließen viel zu oft dorthin, wo der Einfluss von Lobbys oder cleveren Bürgermeistern, Landräten und Bundestagsabgeordneten am stärksten ist. Die laufenden Meldungen der Länder zum neuen Bundesverkehrswegeplan zeigen uns, dass wir gerade wieder in die völlig falsche Richtung laufen. Bayern hat schon wieder eine Wunschliste mit 398 Projekten vorgelegt. Der BUND hat gerade ausgerechnet, dass die Umsetzung mit den heutigen Mitteln rund 160 Jahre dauern würde. Auch wenn die hier zu beschließenden Mittel für nichtbundeseigene Bahnen grundsätzlich gut sind, hat unser Gesamtsystem noch immer zahlreiche Defizite. Wir müssen uns deswegen u.a. vornehmen, die Wirkung dieses Gesetzes nach einer gewissen Laufzeit zu überprüfen und gegebenenfalls Änderungen vornehmen.
Beschlussempfehlung und Bericht zum Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz
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