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30.07.19 –
Solche Gewalttaten kann niemand sicher verhindern. Auch hilft es wenig, in Aktionismus zu verfallen und neue Bahnsteigsicherungen wie Zugangssperren zu verlangen. Denn damit lässt sich der heutige Verkehrsumfang nicht abwickeln.
Auf die Anfrage der Bild-Zeitung, ob solche Sperren sinnvoll sind, habe ich nach dem Tötungsdelikt im Frankfurter Hauptbahnhof wie folgt geantwortet:
„Wie im Straßenverkehr muss auch im Bahnverkehr die notwendige Sorgfalt bei der Benutzung der Bahneinrichtungen an den Tag gelegt werden. Dazu gehört auch, sich nicht in den Gleisbereich zu begeben. Dies funktioniert in aller Regel, denn wir haben von klein auf gelernt, mit den Gefahren im Verkehr umzugehen.
Damit der Gefahrenbereich der Gleise von jedermann, auch von Menschen mit Behinderungen, wahrgenommen werden kann, sind die Gefahrenbereiche auf den Bahnsteigen heute ganz eindeutig mit Markierungen gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist auch bei Sehschwäche gut wahrnehmbar. Wenn sich alle an die Regeln halten, reichen diese Maßnahmen für eine sichere Benutzung der Bahnsteige aus.“
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