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27.10.15 –
Planung und Bau von Bundesfernstraßen
In Deutschland ist der Bund für den Ausbau und Erhalt der Bundesfernstraßen, also für Autobahnen und Bundestraßen, zuständig. Die Verwaltung dieser Straßen, also Planung, Bauausführung und Betrieb, überträgt der Bund den Bundesländern und stattet diese dafür mit den notwendigen Finanzmitteln aus. Innerhalb eines Bundeslandes wird diese Aufgabe von der jeweiligen Straßenbauverwaltung übernommen.
Wie entsteht eine Bundesfernstraße?
Bevor eine Bundesfernstraße neu oder ausgebaut wird, müssen verschiedene finanzierungs- und planungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden. Die Entscheidungen über Realisierung und Finanzierung werden auf Bundesebene beschlossen. Die Planung der Straße erfolgt durch die Länder im Auftrag und in Absprache mit dem Bund.
Bedarfsplanung: Wird die Straße benötigt?
Zuerst wird entschieden, ob ein Straßenvorhaben aus gesamtwirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist, also der Gesellschaft nutzen wird. Ist dies der Fall, wird ein grundsätzlicher Baubedarf festgestellt und damit die grundsätzlichen Finanzierungsvoraussetzungen geschaffen. Diese sogenannte Bedarfsplanung durchläuft mehrere Schritte auf Bundesebene:
1. Bundesverkehrswegeplan (BVWP):
2. Fernstraßenausbaugesetz
3. Investitionsrahmenplan (IRP)
4. Straßenbauplan als Anlage zum Bundeshaushaltsplan
Übersicht: Planung auf Bundesebene
Planungsphase | Institution |
Bundesverkehrswegeplan | Bundesregierung |
Ausbaugesetze (inklusive Bedarfsplan) | Bundestag |
Investitionsrahmenplan | Bundesregierung |
Aufnahme in Straßenbauplan (Anhang zum Bundeshaushalt) | Bundestag |
Baubeginn | Auftragsverwaltung des Bundeslandes |
Planung bis zum Bau: Wie wird das Bauvorhaben ausgestaltet?
Die oben beschriebene Bedarfsplanung auf Bundesebene entscheidet über den grundsätzlichen Bau eines Vorhabens, legt aber noch keine Details eines Projektes fest. Dies ist Aufgabe nachfolgender Planungsebenen, die die Planung des Vorhabens schrittweise konkretisieren. Im Zuge der Vorplanung auf Landesebene wird das Vorhaben auf seine Ziele hin überprüft und die Linienführung bestimmt. Dabei werden Behörden, Umweltverbände sowie Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Der erarbeitete Entwurf wird vom Bundesverkehrsministerium geprüft und bestätigt.
In Deutschland kann ein Vorhaben nur gebaut werden, wenn sein Plan vorher genehmigt wurde. Dazu werden in einem so genannten Planfeststellungsverfahren alle öffentlichen und privaten Belange vorgebracht und abgewogen. Die Bürgerinnen und Bürger haben hier die Möglichkeit, ihre Anliegen einzubringen. Ziel des Verfahrens ist der Planfeststellungsbeschluss. Erst wenn der dieser rechtskräftig ist (Baurecht) und der Bund den Bau freigegen hat, kann der Bau beginnen.
Zusammenfassung der einzelnen Planungsschritte:
Planungsverfahren | Institution/ Behörde |
Raumordnungsverfahren | Raumordnungsbehörde des Bundeslandes |
Linienbestimmung | Straßenbaubehörde des Bundeslandes |
Entwurfsplanung | Vorentwurf der Planungsbehörde muss von Bundesverkehrsministerium bestätigt werden („Gesehen-Vermerk“) |
Planfeststellungsverfahren | Planfeststellungsbehörde |
Baufreigabe (Projekt im Straßenbauplan des Haushaltsplans) | Bund |
Kategorie
Beiträge | Bundesmobilitätsplan | Häfen | Maritime Wirtschaft | Schiene | Schifffahrt | Straße