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28.01.15 –
Der Bundesregierung ist der Meeresschutz unwichtig. Das ist das Ergebnis einer Anfrage zum Fortschritt der Bemühungen zu einem "guten Zustand" der EU-Meeresgewässer. In der europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie ist verankert, dass die Meere bis 2020 einen "guten Zustand" aufweisen müssen, somit auch Nord- und Ostsee.
Trotz des gemeinsamen europäischen Ziels, bis 2020 einen „guten Umweltzustand“ in den Meeren zu erreichen, hat die Bundesregierung noch immer keine Maßnahmen auf dem Weg dorthin ernannt. Außerdem weigert sie sich weiterhin, Schutzpläne für die Nord- und Ostsee aufzustellen. Bis 2013 hätte sie Maßnahmen für Schutzgebiete in nationalem Recht verankern müssen. Dadurch darf z. B. noch weiterhin uneingeschränkt in Natura-2000-Gebieten gefischt werden. Die Bundesregierung muss zügig handeln.
Bewertungen zum Zustand der Ostsee hatten ergeben, dass sich die Ostsee in keinem guten Zustand befindet.
Konsequent erscheint daher die aktuell eingereichte Klage der Umweltverbände gegen die Bundesregierung, wonach die Bundesregierung den Schutz von Nord- und Ostsee seit Jahre verschleppe.
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