Menü
04.08.10 –
Pressemitteilung vom 04. August 2010
Zur Ankündigung der Baden-Württembergischen Umweltministerin Tanja Gönner, Verwaltungsvorschriften ab 2011 einer Nachhaltigkeitsprüfung zu unterziehen, erklärt Valerie Wilms, Nachhaltigkeitsbeauftragte und Obfrau im Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:
Auf Bundesebene gilt die Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen bereits seit einem Jahr. Es wurde Zeit, dass mit Baden-Württemberg endlich ein Bundesland nachzieht.
Doch bei der Ausgestaltung hinkt Baden-Württemberg hinterher. Es hilft wenig, Verwaltungsvorschriften alle sieben Jahre auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen. Unternehmen werden in ihrer Planung verunsichert, wenn Vorschriften regelmäßig geändert werden oder sogar wegfallen können.
Entscheidender und nachhaltiger sind die Ziele der Vorschrift selbst. Zum Beispiel für höhere Umweltstandards: Eine vom DIHK im Juni durchgeführte Umfrage ergab, dass 71 % der Unternehmen sich eine solche Vorgabe wünschen.
Zum Beispiel gegen den täglichen Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche auf Kosten von Natur und Artenvielfalt: Die nationale Nachhaltigkeitsstrategie fordert eine Reduzierung von der täglichen Versiegelung von 104 auf 30 Hektar.
Umweltministerin Gönner muss klar machen, welche konkreten Ziele sie mit ihrer Nachhaltigkeitsprüfung anstrebt.
Kategorie