Rede Fischetikettierung

Rede zu Protokoll Die Angaben auf Fischverpackungen sollen zukünftig mehr Punkte enthalten. Das ist zwar richtig, Kennzeichnungen auf Fischverpackungen müssen jedoch deutlich übersichtlicher und verständlicher werden.

02.07.15 –

Dr. Valerie Wilms (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wir diskutieren hier heute einen Gesetzentwurf zur -Fischetikettierung. Die Reform der Gemeinsamen Europäischen Fischereipolitik, GFP, wurde nach dreißig Jahren endlich auf den Weg gebracht. Jetzt setzen wir schrittweise auf nationaler Ebene die EU-Beschlüsse in nationales Recht um.

Wir begrüßen die Reform im Grundsatz, da sie versucht, Fischbestände langfristig nachhaltig zu bewirtschaften. Die Fischerei weltweit kann mit Schauergeschichten aufwarten: Bestände sind erschöpft und überfischt, regionalen Fischern in Asien oder Afrika wird durch industrielle Fischerei die Lebensgrundlage genommen, Fische werden nach dem Fang tonnenweise über Bord gekippt, weil die Ausbeute nicht genügend Geld auf dem Markt einbringt, und durch „höherwertige“ Fänge ersetzt – um nur einige Beispiele zu nennen.

Es ist ja schön, dass Sie jetzt auch national regeln, dass auf den Fischverpackungen neben vielen anderen Dingen auch die Fanggerätekategorie angegeben werden muss. Haben Sie sich schon einmal Fischverpackungen genauer angesehen? Auf vielen Fischverpackungen steht bereits eine große Liste an Angaben – freiwillig oder verpflichtend. Wirklich vergleichbar sind die Verpackungen jedoch häufig nicht. Meist steht auf den Packungen ein Mischmasch aus verpflichtenden und freiwilligen Angaben. Bei den wenigsten – rund 5 Prozent nach Ermittlungen von Greenpeace – kann man die gesamte Fang- und Lieferkette nachvollziehen.

Es stehen dort meist Informationen zu Fischart, Fangart, Fanggebiet usw. Dies macht es in vielen Fällen für den Verbraucher nicht wirklich einfacher. Der Kunde muss inzwischen ja schon fast Fischereiexperte sein, um die Angaben auf den Verpackungen verstehen zu können. Ehrlich, nachvollziehbar und transparent wäre die notwendige Lösung.

Hier müsste die Bundesregierung ansetzen: Statt immer mehr Angaben auf den Fischverpackungen zu platzieren, müssten diese Angaben übersichtlicher gestaltet werden, etwa mit dem Fanggebiet auf einer Landkarte.

Ein Beispiel: Eine Kennzeichnung des Fanggebiets FAO 27 lässt den Kunden nicht sofort nachvollziehen, wo der Fisch gefangen wurde, und schon gar nicht, ob in diesem Fanggebiet die gekaufte Fischart bereits am -Limit ist.

Wir sind generell für mehr Kennzeichnung und vor allem Kontrolle der Lebensmittel. Die Konsumenten müssen verlässlich nachvollziehen können, woher das Produkt stammt und welchen weiteren Weg es nach dem Fang noch genommen hat. Diese Kennzeichnung muss auch für Informationen auf den Fischverpackungen gelten. Und das Ganze muss verständlich, nachvollziehbar und transparent sein. Nur dann macht eine ausführliche Kennzeichnung auch Sinn.

Bessern Sie also in diesem Sinne das Gesetz nach. So geht es zwar in die richtige Richtung, greift aber viele wichtige Punkte für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht ausreichend auf. Wir werden daher mit Enthaltung stimmen.

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Meeresschutz | Rede