Menü
10.06.16 –
Rede zu Protokoll
Die Bundesregierung möchte mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Umsetzung einer europäischen Richtlinie zur Sicherheit von Offshore-Plattformen im Meer, die bei der Förderung von Erdöl oder Erdgas zum Einsatz kommen, regeln.
Der Auslöser für die europäische Initiative war der Unfall der Bohrinsel „Deepwater Horizon“ im Golf von Mexiko. Wir erinnern uns alle noch an die dramatischen Folgen der Explosion auf der Ölbohrinsel, infolge dessen ungehindert Tonnen an Erdöl ins Meer flossen. Offiziellen Angaben zufolge handelte es sich um rund 380 Millionen Liter. Umweltpolitisch war dies ein Super-GAU, der weltweit nach Maßnahmen rief, wie so ein Vorfall in Zukunft zu verhindern wäre. Wir hatten die Hoffnung, dass sich nach dem Unglück einiges verbessern und man aus den Fehlern lernen würde. Es bleibt aber noch viel zu tun. Doch eines steht fest: Ein solches Unglück darf sich nirgendwo wiederholen!
Regelungen, die die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines solches Ereignisses verringern würden, sind seitdem nur schleppend verschärft worden. Ob diese tatsächlich auch solche Unfälle verhindern können, ist unklar. Was wir brauchen, sind internationale Standards.
Alles andere als verständlich sind daher Bestrebungen, in der Arktis nach Öl zu bohren oder andere Rohstoffe in der Tiefsee vor Madagaskar oder im Pazifik zu fördern. Die Bundesregierung will hier ja groß mitmischen. Die Auswirkungen der Aktivitäten sind hier wie dort unklar. Die Gefahr zusätzlicher Umweltkatastrophen wird sich noch deutlich vergrößern. Dort geht es dann nicht nur um Erdöl oder Erdgas, sondern um den Abbau von Erzen und weiterer Rohstoffe. Dadurch wird langfristig vielen Meereslebewesen der Lebensraum genommen. Das heißt: Die Meere brauchen internationalen Meeresschutz. Das muss die Bundesregierung auf internationaler Ebene dringend konsequent weiter verfolgen.
Noch sechs Jahre nach dem Unglück im Golf von Mexiko sind die Schäden im Meer und an den Stränden sichtbar. Hinweise des Ölkonzerns BP wie „heute sei alles wieder in Ordnung“, sind nicht nachvollziehbar.
Man kann Fischer nach einem solchen Unfall zwar finanziell entschädigen. Aber viele Tiere sind danach ausgestorben oder Arbeitsplätze von Fischern vernichtet. Es gibt unter anderem Hinweise auf die Vervielfachung der Anzahl toter Delphine nach der Ölpest.
Warum legt uns also die Bundesregierung den Gesetzentwurf mit einer solch derartigen Verspätung von drei Jahren vor? Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie aus 2013 hätte schon spätestens vor einem Jahr verabschiedet werden müssen. Meine Vermutung für die Schlamperei: Die Bundesregierung scheint eindeutig andere Prioritäten zu setzen. Der Maritime Koordinator koordiniert nicht Und der Verkehrsminister beschäftigt sich lieber mit dem CSU-Steckenpferd Ausländermaut. Verantwortliche Politik für unsere Meere sieht anders aus!
Es bleibt festzuhalten: Nach Regelungen für Offshore-Anlagen fehlen weiterhin internationale Regelungen für Rohstoffabbau in den Meeren, vor allem für drohenden verstärkten Rohstoffabbau in der Tiefsee. Hier sind internationale Standards erforderlich. Denn mit Nachhaltigkeit haben die Tiefsee-Bestrebungen des Wirtschaftsministeriums nichts zu tun. Der Maritime Koordinator im Wirtschaftsministerium müsste hier eingreifen. Dem Rohstoffabbau im Meer lässt er aber auf allen Ebenen freie Bahn.
Kategorie