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10.03.17 –
Heute geht es um die Zukunft der Meere. In Nord- und Ostsee haben wir viele unterschiedliche Interessen, die unter einen Hut gebracht werden müssen. Es ist zu be-grüßen, dass wir dafür jetzt einen europäischen Rahmen haben. Doch wie bei allen Richtlinien, die die Europäische Union auf den Weg bringt, kommt es auch hier auf die konkrete Umsetzung an. Und ich möchte ergänzen: Es kommt auch auf den Zeitpunkt der Umsetzung an. Hier hat die Bundesregierung ein weiteres Mal geschlampt und ist eine geraume Weile im Verzug. Setzen Sie daher die Richtlinie um – aber bitte vernünftig. Wir geben Ihnen gerne Vorschläge für eine bessere Umsetzung mit auf den Weg.
Ähnlich wie an Land gibt es auch auf dem Meer viele unterschiedliche Interessen. Wir müssen einerseits unsere Meere soweit schützen wie möglich. Wir müssen unsere artenreichen Meere auch für die folgenden Generationen bewahren. Die Meere sind eine entscheidende Lebensgrundlage. Gefährden wir den guten Zustand der Meere, bringt dies vielseitige negative Auswirkungen wie eine Verstärkung des Klimawandels, Artensterben oder eine Versauerung der Meere mit sich. Die Ozeane sind daher besonders schützenswert und es muss deren Schutz zukünftig eine deutlich höhere Bedeutung beigemessen werden.
Die maritime Raumplanung kann ein Instrument sein, Nutzungsinteressen aufzuzeigen, frühzeitig dem Schutz der Meere, Ressourcen und Lebewesen einen größeren Raum zu geben und die Interessen auszugleichen.
Es ist sinnvoll, frühzeitig einen Überblick darüber zu erhalten, wo menschliche Nutzung stattfindet und wie Meeresschutz nötig und möglich ist. Der Schutz der Meere ist vielseitig. Hier geht es vor allem um die Beibehaltung einer hohen Wasserqualität, damit die Meere im ökologischen Gleichgewicht bleiben. Es geht außerdem um den Schutz der im Wasser lebenden Tier- und Pflanzenarten. Vor allem der Schutz der Fischbestände wird in Zukunft aufgrund drohender Überfischung einiger Arten eine große Rolle spielen. Aber es wird auch darum gehen, Gebiete zu schützen, um Lebewesen eine Rückzugsmöglichkeit zu bieten.
Wenn wir uns in Nord- und Ostsee umsehen, welche vielseitigen Nutzungsinteressen bestehen, ist eine langfristige maritime Raumplanung sehr wichtig. Denn der Meeresschutz steht Nutzungsinteressen von Öl- und Gasförderungen, der Schifffahrt, dem Tourismus, der Fischerei oder Offshore-Windanlagen häufig entgegen. Manchmal können Interessen aber auch ausgeglichen werden.
Bisher spricht sich Deutschland im Rahmen seiner maritimen Raumplanung als Bund mit den Küstenländern im Rahmen des Integrierten Küstenzonenmanagements (IKZM) einigermaßen ausreichend ab. Allerdings finden manche Planungsansätze wie Öffentlichkeitsbeteiligung darin noch nicht ausreichend Berücksichtigung. So ist das leider auch mit dem aktuellen Gesetzentwurf. Gut gemeint, aber noch lange nicht gut gemacht.
So ist im Gesetzentwurf zwar die aus der EU-Richtlinie verlangte Öffentlichkeitsbeteiligung enthalten. Aber hier muss die Bundesregierung dringend ihre Auffassung von Öffentlichkeitsbeteiligung anpassen. Sie darf nicht so aussehen, dass zwei Wochen in einem Amt ein Ordner mit Planungsunterlagen ausliegt, zu dem in einem sehr begrenzten Zeitraum die Bürger Stellung nehmen können – und am Ende weder Lob noch Kritik Berücksichtigung finden.
Eigentlich hätte Ihnen die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan eine Lehre sein sollen. Rund 40.000 Stellungnahmen – aber kaum Einfluss der Bürger auf das Vorhaben. Am Ende war es eine Farce und das Papier nicht wert, auf dem der Bericht zur Öffentlichkeitsbeteiligung veröffentlicht worden war. Eine solche Lachnummer darf sich nicht wiederholen. Dasselbe gilt für die sogenannte Alternativenprüfung. Diese soll auch für die maritime Raumplanung vorgesehen sein. Aber wir zweifeln stark daran, dass diese auch wirklich ernst gemeint ist. Die Erfahrungen aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030 zeigen: Das stand nur auf dem Papier. Eine objektive Prüfung oder gar Realisierung tatsächlich vernünftiger Alternativen fand nicht statt. Diese Pseudo-Prüfung darf sich nicht wiederholen.
Diese Lehrbeispiele aus der kürzlich beendeten Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 zeigen: Bitte wiederholen Sie diese Fehler nicht! Denn: Wo Öffentlichkeitsbeteiligung drauf steht, muss auch eine echte Beteiligung der Öffentlichkeit drin sein. Ein simples Gehört-Werden der Bürger reicht dazu nicht. Die Bürger müssen sich sicher sein, in einem Beteiligungsprozess auch Lösungsvorschläge einbringen zu können, die ernsthaft abgewogen werden.
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