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21.05.12 –
Am Montag, den 21. Mai, fand auf Einladung der AG Verkehr der Bundestagsfraktion in Berlin ein internes Fachgespräch zum System für Management und Steuerung des Eisenbahnverkehrs auf den Strecken der Transeuropäischen Netze statt. An dem Fachgespräch nahmen Dr. Anton Hofreiter MdB, Dr. Valerie Wilms MdB und Michael Cramer MdEP teil.
Gemäß der Entscheidung 2009/561/EG der Europäischen Kommission vom 22. Juli 2009 (kurz: EU-KOM-Entscheidung) ist Deutschland gegenwärtig zur infrastrukturseitigen Einführung des neuen Leit- und Sicherungssystems ERTMS/ETCS in den deutschen Abschnitten von vier internationalen Korridoren einschließlich entsprechender Terminalanbindungen bis 2015 bzw. 2020 verpflichtet. Zu den internationalen Korridoren zählen:
Deutschland hat diese Verpflichtung mehrmals bestätigt. Zuletzt in der Erklärung von Rotterdam (14. Juni 2010), in der das Fertigstellungsdatum 2015 bestätigt wurde, und im Rahmen der Verkehrsratssitzung vom 2. Dezember 2010, bei der alle europäischen Länder zugesichert haben, das Datum 2015 zu halten.
Einigkeit bestand bei dem internen Fachgespräch über das Kernziel, d.h. die notwendige Einführung von ERTMS/ETCS, um die Interoperabilität auf den europäischen Korridoren zu gewährleisten. Zur Sprache kamen die Vorteile dieses System, die über das Ziel eines sicheren und durchgehenden Zugverkehrs und die Vereinfachung der Zulassung von Fahrzeugen für den internationalen Verkehr, die noch keineswegs durchgesetzt werden konnten, hinausgehen. Desweiteren wurden weitere Vorteile hervorgehoben. Durch die Einführung des europäischen Signalgebungssystems ERTMS/ETCS werden ebenso erreicht:
Hinsichtlich der Kosten von ERTMS/ETCS wurde deutlich, dass sich die Ausrüstungskosten zwischen 80 000 und 250 000 EUR pro Streckenkilometer bewegen, wobei die genaue Höhe von den jeweiligen Voraussetzungen und dem gewählten ETCS-Level abhängt.
Gleichzeitig wurden von den Teilnehmern des Fachgespräches deutliche Mängel bei der Umsetzung von ERTMS benannt – und das sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene:
Die Zulassung von ETCS Fahrzeugen erfolgt nach wie vor strecken- und damit länderspezifisch. Das bedeutet, dass das Ziel, eines sicheren und grenzüberschreitenden Zugverkehr und eine Vereinfachung der Zulassung von Fahrzeugen über die Ländergrenzen hinweg, bisher nicht erreicht wurde.
ERTMS wird nicht nur in verschieden Versionen, die keineswegs kompatibel sind, umgesetzt, es gibt auch immer noch mehr als 20 verschiedene Betriebsarten in Europa.
Eine Voraussetzung für ERTMS sind elektronische Stellwerke (ESTW). Die Ausrüstungskosten inkl. erforderlicher ESTW sind bisher nicht beziffert.
2012 wird mit der Baseline 3 eine Vereinheitlichung und Interoperabilität der verschiedenen ETCS-Versionen erreicht. Das stellt jedoch die europäische Terminsetzung (2015) in Frage, da sowohl technisch wie finanziell der vorgegebene Zeitrahmen nicht leistbar ist.
Auch auf deutscher Seite gibt es erhebliche Mängel:
Die Bundesregierung strebt an, ab 2015 die Interoperabilität durch STM (System Specific Transmission Modules) zu erreichen, welche als Teilbestandteil des ERTMS nur ein "Übersetzungssystem" für die verschiedenen Zugsicherungssysteme in Europa auf Triebfahrzeugen bereitstellt. Ein entsprechender Vorschlag für eine Modifizierung der bestehenden Vereinbarungen wurde der Europäischen Kommission übermittelt. Ein diskriminierungsfreier Zugang soll durch eine Förderrichtlinie ermöglicht werden. STM ist aber bisher nicht zugelassen und es schafft kein Voraussetzung für die angestrebte Interoperabilität.
Neben den Kosten hinsichtlich der Einführung hat die Bundesregierung Zweifel an der technischen Realisierbarkeit und der Datensicherheit von ERTMS angemeldet.
Als Fazit der anschließenden Diskussion lassen sich mehrere Punkte herausheben :
Kleine Anfrage "Technische Probleme beim europäischen Zugleitsystem ERTMS"
Kleine Anfrage: "Sachstand Ausbau von ERTMS/ETCS auf Bahnstrecken"
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