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Sicherheitsdienste an Bord: Kapitäne machen sich im Zweifel strafbar

Pressemitteilung Die Bundesregierung muss endlich einen klaren rechtlichen Rahmen setzen, wie private Sicherheitsdienste an Bord von Handelsschiffe tätig werden dürfen. Noch besteht hier ein riesiger Graubereich.

11.05.12 –

Pressemitteilung

Zu Sicherheitsdiensten auf Handelsschiffen und der dabei weiterhin offenen Rechtslage erklären Dr. Valerie Wilms, Berichterstatterin für maritime Politik, und Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:

Die Bundesregierung muss endlich einen klaren rechtlichen Rahmen setzen, wie private Sicherheitsdienste an Bord von Handelsschiffe tätig werden dürfen. Wenn die Sicherheit der Seeleute nicht durch die Bundespolizei gewährleistet werden kann, müssen Reeder, Kapitäne und Besatzungen wenigstens wissen, woran sie bei privaten Sicherheitsdiensten sind.

Noch besteht hier ein riesiger Graubereich. Kapitäne machen sich im Zweifel strafbar, wenn die Sicherheitsdienste an Bord Fehler machen und Menschen verletzt oder getötet werden. Die Piraterie ist schlimm genug. Reeder und Besatzungen tragen hier die Hauptlast und werden mit den Problemen weitestgehend allein gelassen. Deswegen muss die Bundesregierung wenigstens rechtlich klarstellen, dass weder schwere Waffen noch zwielichtige Waffenträger etwas an Bord verloren haben.

Inzwischen scheint etwa ein Drittel aller deutschen Reedereien bewaffnetes Sicherheitspersonal an Bord zu nehmen, um sich in unsicheren Gewässern vor Piraten zu schützen. Seit fast einem Jahr kündigt die Bundesregierung an, eine gesetzliche Regelung für die Zulassung von Sicherheitsfirmen an Bord vorlegen zu wollen. Reeder und Schiffsbesatzungen werden weiter im Unklaren gelassen.

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