Teilerfolg auf dem Weg zu nachhaltiger Flusspolitik

In der anhängigen Klage gegen die Weservertiefung hat das Bundesverwaltungsgericht rechtliche Bedenken gegen wichtige Teile des Planfeststellungsbeschlusses erhoben und wird den Europäischen Gerichtshof in Fragen zur Wasserrahmenrichtlinie einbeziehen. Damit werden die Umweltaspekte deutlich gestärkt und wieder mehr in den Mittelpunkt gerückt.

11.07.13 –

Zur vorübergehenden Aussetzung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgericht (BVG) zur Weservertiefung erklärt Dr. Valerie Wilms, Berichterstatterin für maritime Politik:

Wir begrüßen die Aussetzung des Urteils zur Weservertiefung, die jetzt auch der Europäische Gerichtshof mitberaten wird. Auf dem Weg zum Urteil geht es jetzt ums Ganze, denn das ausstehende Urteil wird auch Folgen für die geplante Vertiefung der Elbe haben. Nicht nur mit den hohen Kosten für die Weser- und Elbvertiefung werden unsere nachfolgenden Generationen zu kämpfen haben, sondern vor allem mit den möglichen Folgen einer steigenden Hochwassergefahr und mit ökologischen Folgen durch Ausbaggerung.

Bisher fehlte die Gesamtbetrachtung des Flusses in der Planung. Viele Jahre ging es nur um die Kanalisierung der Flussläufe, um Güter leichter von A nach B transportieren zu können. Doch in Zukunft müssen wir die ökologischen Aspekte wieder stärker in den Mittelpunkt rücken.

Die Entwicklung wird nicht ohne Folgen für alle Hafenstandorte bleiben: Zu einer verstärkten Kooperation der Containerhäfen gibt es keine Alternative mehr. Daher müssen die Zeichen der Zeit von den Verantwortlichen endlich erkannt werden. Weiterhin fehlt Hamburg ein Plan B, wie es sich auch ohne Elbvertiefung weiterentwickeln kann. Jetzt wird es darauf ankommen, dass Bremen und Niedersachsen Hamburg mit ins Boot holen, den Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven gemeinsam betreiben und auf die angekündigten Flussvertiefungen verzichten.

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