Menü
16.03.11 –
Valerie Wilms erklärt zum Erlass des Bundesverkehrsministeriums, Besuchswünsche der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung durch Bundestagsabgeordnete abzulehnen:
„Ich begrüße die Erkenntnis, diesen unsinnigen Erlass zu kassieren. Es ist völlig unangemessen, wenn Verfassungsorgane an ihrem Arbeitsauftrag gehindert werden. Wer eine Reform durchführen will, darf dies nicht hinter verschlossenen Türen tun, sondern muss möglichst breit alle Betroffenen einbeziehen.
Bundestagsabgeordnete müssen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung reden, um ihre Sicht der Dinge bei einer Reform berücksichtigen zu können. Ansonsten werden alle Ansätze schon zu Beginn diskreditiert, denn die Erneuerung der Verwaltung kann nur mit und nicht gegen die Beschäftigten umgesetzt werden.
Bisher sind viele Details der geplanten neuen Netzstruktur für Wasserstraßen und der Verwaltungsreform unpräzise. Es ist nicht klar, ob und wo Ämter geschlossen und wie Stellen abgebaut werden. Dazu fehlt bisher ein klares Konzept, welche Wasserstraßen in welcher Form erhalten werden sollen. In Wirtschaft, Verwaltung und Öffentlichkeit gibt es deswegen völlig verständliche Unsicherheit. Hierauf müssen wir eingehen und diskutieren können, welche Infrastruktur wir uns mit welchen Mitteln leisten können und wie wir die Verwaltung dazu möglichst effektiv einsetzen."
Zur Erläuterung:
Das Bundesverkehrsministerium hat heute durch den parlamentarischen Staatssekretär Scheuer im Verkehrsausschuss klargestellt, dass Bundestagsabgeordnete die Ämter der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung künftig besuchen dürfen. Im Februar hatte das Ministerium die Ämter angewiesen, Besuchswünsche von Abgeordneten bis zur Reformvorlage am 30. April 2011 abzulehnen. Hiergegen protestierten Abgeordnete fraktionsübergreifend und forderten mit einem Schreiben Bundesminister Ramsauer zur Rücknahme des Erlasses auf.
Kategorie