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Welches Personenbeförderungsgesetz brauchen wir?

Zu einem Fachgespräch zur Zukunft des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) luden Anton Hofreiter und Valerie Wilms am 15. März in Berlin ein.

15.03.10 –

Zu einem Fachgespräch zur Zukunft des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) luden Anton Hofreiter und Valerie Wilms am 15. März in Berlin ein.

Hintergrund
Der europäische Rechtsrahmen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hat sich am 3. Dezember 2009 geändert. Die entsprechende Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates ist in Kraft getreten. Die bisherige Verordnung (EWG) 1191/69 ist außer Kraft getreten. Die beihilferechtlichen Regelungen der Verordnung gelten seit dem 3. Dezember 2009. Für die vergaberechtlichen Reglungen gibt es lange Übergangsfristen. Das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG) muss an die neue Verordnung angepasst werden. Das PBefG regelt Markt- und Berufszugang im ÖPNV. Die neue Verordnung gilt immer dann, wenn ausschließliche Rechte oder finanzielle Ausgleichsmittel fließen. Das dürfte nahezu für den gesamten ÖPNV in Deutschland gelten. Eine Ausnahme von der Verordnung für eigenwirtschaftliche Verkehre, wie das die bisherige Verordnung vorsah, gibt es zukünftig nicht mehr. Wie das PBefG geändert werden muss, ist stark umstritten.


Fachgesprächsbeiträge und Diskussion
Nachdem Grundlegendes zum Rechtsrahmen von den Referenten erläutert wurde, folgte zuerst eine eher juristische Diskussion, ob beispielsweise die deutsche Liniengenehmigung ein ausschließliches Recht im Sinne von 1370 gewähre und ob es einen Vorrang sogenannter kommerzieller Verkehre gäbe. Daran schloss sich eine politische Diskussion an. Man solle doch erst klären, was man im ÖPNV-Markt möchte, bevor eine Scheindiskussion geführt wird. Es wurde schnell klar, dass wenn keine Regularien im zu novellierenden PBefG verankert werden, wie die Rolle von ÖPNV-Aufgabenträgern, von Verkehrsunternehmen und von Genehmigungsbehörden sinnvoll verteilt werden, die Gerichte entscheiden werden.


Grüne Bewertung
Aus grüner Sicht kann festgehalten werden, dass die Neugestaltung des PBefG nicht der Rechtsprechung überlassen werden dürfe. Die Frage des Berufszugangs, also die Prüfung von Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, müsse unabhängig von der Liniengenehmigung untersucht werden. Die Gestaltung des ÖPNV müsse zunächst Angelegenheit der Aufgabenträger bzw. Kommunen sein, sofern diese etwas unternehmen wollten. Niemand darf dem Aufgabenträger in die Parade grätschen. Erst wenn der Aufgabenträger nichts tue, seien die Unternehmen an der Reihe. Bei der Finanzierung sollte in eine Richtung ähnlich der Mittelbündelung in Brandenburg gedacht werden, die den Kommunen die konkrete Verteilung überlasse.

Kategorie

Schiene | Straße | Verkehr