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24.09.12 –
Deutsche Verkehrs-Zeitung vom 20. September 2012
Von Timon Heinrici
Noch in diesem Jahr will die Industrie mit Baseline 3 eine Weiterentwicklung des europäischen Zugleit- und -sicherungssystem ERTMS bereitstellen. Höchste Zeit, die Varianten aufeinander abzustimmen und für eine einheitliche Weiterentwicklung zu sorgen, meint die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Vielfalt der Verianten von ERTMS (es besteht aus dem Signalsystem ETCS und dem Kommunikations-
system GSM-R) veranlasst die Grünen-Verkehrsexpertin Dr. Valerie Wilms, einen „Neustart für ein europäisches Zugsicherungssystem“ zu verlangen. So ist ein Antrag für eine noch nicht veröffentlichte Bundestagsentschließung überschrieben.
Die Fraktion will erreichen, dass sich die Bundesregierung im EU-Ministerrat und gegenüber der Kommission für eine europäische Initiative einsetzt, die Einführung von ERTMS über das Jahr 2015 hinaus zu verschieben. Gelegenheit dazu sieht die Fraktion in den Beratungen zum vierten Eisenbahnpaket.
Außerdem soll allein die Europäische Eisenbahn-Agentur ERA mit der Zulassung und Kontrolle von Erweiterungen und Änderungen an ERTMS beauftragt werden, um die Kompatibilität zwischen Herstellern und Anforderungen der Mitgliedstaaten zu wahren.
Für notwendig halten es die Grünen, dass die Weiterentwicklung nicht nationalen, sondern europäischen Vorgaben unterliegt. Mit der Zulassung und Kontrolle von Erweiterungen und Änderungen des Systems soll ausschließlich die ERA beauftragt werden. Den deutschen Sonderweg, den Eisenbahnen Specific Transmission Modules für das deutsche Netz zur Verfügung zu stellen und dafür den ERTMS-Ausbau des deutschen Netzes nur nach und nach zu vollenden, lehnen die Grünen ab. Die Ausrüstung mit STM verlagert den Umrüstungsaufwand von der Infrastruktur auf die Fahrzeuge. Zudem müssten alle vorhandenen Triebfahrzeuge in jedem Land erneut zugelassen werden.
Das System an sich befürworten die Grünen. ERTMS ermögliche eine Kapazitätssteigerung sowie eine Erhöhung der Energieeffizienz um jeweils bis zu 30 Prozent sowie eine Minderung des Schienengüterverkehrslernens um bis zu 10 dB(A).
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