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Mehr Nachhaltigkeit nicht nur in die Gesetzentwürfe

Hätte der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung das nicht gefordert, es gäbe wohl heute noch keine Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung. Der Nachhaltigkeitsbeirat hat das gefordert und er kontrolliert regelmäßig bei jedem Vorhaben der Bundesregierung, ob Aussagen zur Nachhaltigkeitswirkung vorhanden sind. Das aber reicht nicht.

26.02.15 –

Hätte der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung das nicht gefordert, es gäbe wohl heute noch keine Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung. Der Nachhaltigkeitsbeirat hat das gefordert und er kontrolliert regelmäßig bei jedem Vorhaben der Bundesregierung, ob Aussagen zur Nachhaltigkeitswirkung vorhanden sind. Das aber reicht nicht.

„Wenn die Bundesregierung wirklich nachhaltige Politik machen will, muss sie ans Herz der Gesetzgebung gehen – das ist der Bundeshaushalt“, so Wilms. Wofür Geld ausgegeben wird, bestimmt die Nachhaltigkeitspolitik noch mehr als die Gesetzgebung. Allen voran ist es die Kohlesubventionierung, von der man sich schrittweise verabschieden muss. Der Kohleausstieg muss nachhaltig gestaltet werden, also gleichermaßen ökonomisch, ökologisch und sozial. D.h. es muss für alle Beteiligten, insbesondere für die Kumpels im Bergbau ein Konzept geben, wie der Ausstieg erfolgen kann, sozialverträglich wie auch ohne Gefährdung der Versorgungssicherheit.

Die Nachhaltigkeitsprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen kann schrittweise zu einem Umdenken führen, dort wo die Gesetze und die Förderprogramme geschrieben werden. Dazu muss sie nun weiterentwickelt werden. Allen voran aber ist es der politische Wille, der vielen notwendigen Änderungen immer noch im Weg steht.

Lesen Sie hier: Nachhaltigkeitsprüfung weiterentwickeln

Kategorie

Nachhaltigkeit