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05.01.15 –
Das Beschaffungswesen im Bundestag wie auch in den Ministerien, deren Behörden sowie in Unternehmen mit Staatsbeteiligung muss transparenter werden und ökologische sowie soziale und menschenrechtliche Aspekte stärker in den Fokus nehmen. Das hat der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung am 3.12.2014 im Konsens aller vier Fraktionen im Deutschen Bundestag beschlossen. Das neue EU-Vergaberecht gibt zudem grünes Licht, ökologische, soziale und menschenrechtliche Kriterien verbindlich ins nationale Vergaberecht aufzunehmen.
Impulspapier Nachhaltiges Beschaffungswesen weiter voranbringen
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