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Abstimmung über die Beschneidung von Jungen

Heute wurde über eine Regelung zur Beschneidung von Jungen abgestimmt. Ich habe den Entwurf unterstützt, der die Beschneidung erst ab 14 Jahren vorsieht, da für mich das Recht auf körperliche Unversehrtheit an vorderster Stelle unserer Grundrechte steht.

12.12.12 –

Heute wurde im Bundestag über eine seit dem Sommer heiß diskutierte Regelung zur Beschneidung von Jungen abgestimmt. Dabei ging es um die Abwägung mehrerer Grundrechte: Körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG), Religionsfreiheit (Art. 4 GG), Recht auf Erziehung (Art. 6 Abs. 2 GG), Sicherung des Kindeswohls (Art. 6 Abs. 1 GG). Das war für mich eine echte Gewissensentscheidung.

Zur Debatte standen zwei grundsätzlich unterschiedliche Gesetzentwürfe: Im Entwurf der Bundesregierung ist die Beschneidung bis zu einem halben Jahr nach Geburt der Jungen im Grundsatz zulässig, wenn die Sorgeberechtigten, also die Eltern, zustimmen und der Eingriff selbst "nach den Regeln der ärztlichen Kunst" durchgeführt wird. Was unter diesen Regeln zu verstehen ist, wird im Gesetzentwurf nicht näher spezifiziert, so dass erheblicher Interpretationsspielraum vorhanden ist.

Dem entgegen stand ein Antrag, der von den Abgeordneten Marlene Rupprecht von der SPD und Katja Dörner aus unserer Fraktion initiiert wurde. Dieser Entwurf sieht die Beschneidung - außer bei medizinischer Indikation - als unzulässig an bis das Kind 14 Jahre alt ist. Diesen Antrag habe ich unterstützt, da für mich das Recht auf körperliche Unversehrtheit an vorderster Stelle unserer Grundrechte steht und es sich bei der Beschneidung von Jungen um einen schmerzhaften und mit Risiken behafteten irreversiblen chirurgischen Eingriff handelt.

Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit setzen die Einwilligung der betroffenen Person voraus. Kinder und insbesondere Säuglinge sind dazu noch nicht in der Lage. Einen Eingriff in deren körperliche Unversehrtheit darf es für mich nur dann geben, wenn er aus einem medizinischen Grund erforderlich ist. Die Einwilligung in den nicht mehr umkehrbaren Eingriff der Beschneidung muss daher die Entscheidung des Jungen sein. Das ist für mich jedoch erst ab dem 14. Lebensjahr möglich. Dieses Alter ist deswegen sinnvoll, weil das männliche Kind nach dem Gesetz über die religiöse Kindererziehung ab diesem Lebensalter die volle Religionsmündigkeit besitzt und sich somit bewusst für seine Religion entscheiden kann. Voraussetzung ist für mich die umfassende Aufklärung und Beratung des Jungen und der Eltern durch einen Arzt.

Die von mir unterstützte Lösung verhindert die Religionsausübung für die abrahamitischen Religionen nicht, wie z.B. die Praxis bei einigen Gemeinden in Großbritannien zeigt. Denn das religiöse Ritual der männlichen Beschneidung wird dort symbolisch vorgenommen. Wenn der Junge religionsmündig ist, kann er selbst darüber entscheiden, ob er diesen irreversiblen medizinischen Eingriff dann auch tatsächlich vornehmen lässt.

Wir haben in der grünen Fraktion intensiv debattiert und schließlich unterschiedlich abgestimmt. Der Regierungsentwurf wurde heute mehrheitlich und ohne die von einigen Abgeordneten noch ergänzend vorgeschlagenen Änderungen angenommen. Der von mir unterstützte Gegenentwurf fand keine Mehrheit. Ich respektiere die Entscheidung jedes und jeder Abgeordneten. Denn aufgrund der erheblichen Reichweite der Entscheidung ist diese keinem von uns leicht gefallen.

Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge und die Rechte des männlichen Kindes bei einer Beschneidung

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