Entscheidungen zu Demenzforschung, Kampf gegen den IS und Brennelementesteuer

Besonders schwierig war für mich die Abstimmung über sogenannte gruppennützige Arzneimittel-Forschung. Wie schrecklich Demenzerkrankungen sind, habe ich leider auch im familiären Umfeld bereits erfahren müssen. Deshalb sehe ich den Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium positiv, auch wenn ihn meine Fraktion ablehnt.

11.11.16 –

Besonders schwierig war für mich persönlich die Abstimmung über die sogenannte gruppennützige Arzneimittel-Forschung an nichteinwilligungsfähigen Erwachsenen. Dahinter steckt, dass die Forschung zwar der betroffenen Gruppe von Patienten helfen könnte, jedoch nicht direkt dem Patienten, der Proband in der Untersuchung ist. Bislang war nur die Arzneimittelforschung an volljährigen Nichteinwilligungsfähigen zulässig, wenn sie selbst davon einen Nutzen haben. Arzneimittelforschung im Bereich Demenz und Alzheimer ist wichtig. Wie schrecklich Demenzerkrankungen sind, habe ich leider auch im familiären Umfeld bereits erfahren müssen. Meine Hoffnung mit der Neuregelung ist, dass wir unsere Nachkommen besser vor diesen Krankheiten schützen können. Deshalb hatte ich mich dazu entschlossen, dem Gesetzentwurf aus dem Bundesministerium für Gesundheit zuzustimmen, auch wenn der Großteil meiner Fraktion die Ausweitung ablehnt. Jetzt ist allerdings noch eine Ergänzung zum Gesetz aufgenommen worden, die am Freitag abgestimmt wird: Gruppennützige Forschung ist nur dann zulässig, wenn der oder die Betroffene seine Zustimmung zu einer eventuellen Teilnahme an einer Studie gegeben hat. Dies kann zum Beispiel in einer Patientenverfügung geschehen. Damit ist aber der Sinn des Gesetzes, nämlich die Forschung im Bereich Demenz ausweiten zu können, deutlich konterkariert worden. Durch die vorher zu erteilende Zustimmung wird sich die Gruppe der Probanden aller Wahrscheinlichkeit nach soweit verkleinern, dass es in der Praxis zu keiner Änderung kommen wird. Und zwar vor allem deshalb, weil sich die meisten Menschen schlicht keine Gedanken um diese Frage machen werden. Für dieses Ergebnis hätte es keiner Änderung des Gesetzes gebraucht. So wie es jetzt ist, ändert das Gesetz in der Praxis nichts, ist auf dem Papier aber trotzdem noch die Ausweitung, die auch weite Teile unserer Bundestagsfraktion nicht wollten. Viel Lärm um wenig tatsächlich Neues also. Die Ausweitung hätte ich mitgetragen, aufgrund der in meinen Augen hohen Relevanz der Forschung in diesem Bereich. Dieser Pseudo-Ausweitung kann ich mich nicht anschließen. Deshalb habe ich mich beim abschließenden Beschluss enthalten.

Neben dieser persönlich sehr aufwühlenden Entscheidung musste ich erneut über ein Militärmandat entscheiden. Es geht dabei um den Kampf gegen den IS. Als Folge der grauenhaften Anschläge in Paris vor einem Jahr hat Merkel Präsident Hollande militärische Unterstützung zugesagt. Seit einem Jahr ist Deutschland nun Teil einer internationalen Allianz gegen das IS-Schreckensregime. Deutschlands Anteil besteht vor allem in der Bereitstellung von Luftbetankung sowie Aufklärung, See- und Luftraumüberwachung. Auch ich bin der Ansicht, dass die Terrororganisation militärisch bekämpft werden muss. Es fehlt jedoch eine Strategie oder ein Plan, wie man zu einem Frieden in der Region kommen kann. Es gibt nach wie vor keinen dem deutschen Bundestag vorliegenden Operationsplan, der die Einsatzregeln für den Einsatz der Bundeswehr festlegt. Das ist kein guter Umgang mit militärischer Verantwortung und eine Missachtung der Kontrollfunktion des Parlaments gegenüber der Regierung und der Streitkräfte. Deswegen habe ich mich so wie die Fraktion zur Ablehnung entschieden.


Schließlich habe ich – so wie meine Fraktion – einem Antrag der Linken zugestimmt, der die Fortführung einer Steuer auf Brennstäbe vorsah. Diese soll auslaufen, aber es ist nicht nachvollziehbar, warum eine Industrie, die jahrzehntelang mit Subventionen und Privilgeien überhäuft wurde, jetzt schon bald keine Steuer mehr bezahlen soll, obwohl die Atommeiler noch laufen. Bei einem Auto muss man ja schließlich auch solange KfZ-Steuer zahlen, wie man mit dem Auto herum fährt. Mir leuchtet nicht ein, warum für Atomkraft nicht gelten soll, was für viele normale Menschen gilt.

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