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22.05.15 –
Bei der Abstimmung über die sogenannte Tarifeinheit, welche im Zusammenhang mit den jüngsten Bahnstreiks intensiv debattiert wurde, habe ich mich heute enthalten. Im Kern geht es um die Frage, ob das Streikrecht es auch zulassen darf, dass sich einflussreiche Minderheiten in Betrieben Sondervorteile erkämpfen dürfen – die am Ende von der gesamten Belegschaft zu tragen sind. Das Streikrecht ist ein sehr hohes Gut. Die Zersplitterung der Tariflandschaft beobachte ich aber mit Sorge. Ich sehe die Gefahr, dass mobilisierungsstarke Berufsgruppen versuchen, ihre Partikularinteressen durchzusetzen – auf Kosten ihrer Kolleginnen und Kollegen sowie der Allgemeinheit. Ich möchte das Prinzip der Tarifeinheit erhalten. Trotzdem habe ich dem Regierungsentwurf nicht zugestimmt, da er in seiner konkreten Ausgestaltung nach meiner Auffassung nicht verfassungskonform ist. Ich befürworte ein Arbeitskampfgesetz, wie es dies in vielen europäische Ländern gibt und welches Grundsätze zu Rechten und Pflichten beim Streik endlich gesetzlich lösen könnte und nicht nur der Auslegung von Richtern überlässt. Ich würde es sehr begrüßen, wenn es dazu eine Initiative geben würde. Ein solches Arbeitskampfgesetz stand aber heute nicht zur Abstimmung und meine Fraktion hat sich gegen den Regierungsentwurf ausgesprochen. Ich konnte deswegen heute nicht mit der Fraktionsmehrheit stimmen.
Erklärung gemäß Paragraf 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz) am 22. Mai 2015
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