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Nein heißt Nein

Pinneberger Tageblatt Nur ein verschwindend geringer Anteil von Vergewaltigern wird in Deutschland verurteilt. Valerie Wilms unterstützt deshalb die Kampagne „Vergewaltigung verurteilen!" „Für mich ist es nicht akzeptabel, dass es nur bei fünf bis 15 Prozent aller Vergewaltigungen überhaupt zur Anzeige kommt und davon weniger als ein Zehntel der Täter am Ende tatsächlich verurteilt werden.“

29.08.15 –

Pinneberger Tageblatt

Elmshorn/Wedel Nur ein verschwindend geringer Anteil von Vergewaltigern wird in Deutschland verurteilt. Aus Sicht von Valerie Wilms, Bundestagsabgeordnete der Grünen aus dem Kreis Pinneberg, ein unhaltbarer Zustand. Die Politikerin unterstützt deshalb die Kampagne „Vergewaltigung verurteilen!“ des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe, zu dem auchder Frauentreff Elmshorn und die Frauenberatung Pinneberg gehören. Das sagte Wilms während eines Termins im Elmshorner Frauentreff.

„Für mich ist es nicht akzeptabel, dass es nur bei fünf bis 15 Prozent aller Vergewaltigungen überhaupt zur Anzeige kommt und davon weniger als ein Zehntel der Täter am Ende tatsächlich verurteilt werden“, sagte die Abgeordnete. Ein Grund liegt für Wilms in der deutschen Rechtslage: „Das Opfer muss aktiven Widerstand leisten. Um eine Vergewaltigung handelt es sich nur dann, wenn Gewalt im Spiel istoder damit gedroht wird. Konkret heißt das: Auch wenn jemand mehrfach Nein sagt, kann eine Vergewaltigung straffrei bleiben.“ Im Prinzip hänge die Strafbarkeit einer Vergewaltigung damit nicht von demab, was der Täter mache, sondern wie sich das Opfer verhalte. „Ich finde es absolut nicht angemessen, dass die Angst eines Opfers nicht für eine Verurteilung ausreicht. Nein heißt für mich Nein“, empört sich die Abgeordnete.

Selbst wenn ein Opfer etwas über sich ergehen lasse, weil Kinder im Zimmer nebenan seien, könnte sich ein Täter heute noch immer auf der sicheren Seite wähnen. „Ich finde, so kann es nicht bleiben“, sagt die Grünen-Politikerin. Sie unterstützt deswegen die Kampagne „Vergewaltigung verurteilen!“ des Bundesverbandes der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. Ein vorliegender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums ist für Wilms allerdings nicht ausreichend. Laut diesem Entwurf müsse noch immer bewiesen werden, dass ein Opfer bei Widerstand „empfindliches Übel“ zu befürchten hatte. Wilms: „Ich finde, es muss reichen, dass das Opfer seinen entgegenstehenden Willen erkennbar zum Ausdruck bringt.“

Die Grünen haben deswegen einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Wilms will mit ihrer Fraktion so Lücken im Gesetz schließen ohne zu stark inintimste persönliche Bereiche einzugreifen. So soll vermieden werden, dass für jegliche Sexualkontakte klare Vereinbarungen getroffen werden müssen. „Es geht nicht darum, einvernehmliche Sexualität zu reglementieren, sondern Fälle zu bestrafen, in denen Sexualität als Mittel zur Machtausübung benutzt wird“, sagt die Politikerin. Der absolut überwiegende Teil aller Sexualkontakte sei ja einvernehmlich und liebevoll. Aus denen hätten sich Politik und Justiz auf jeden Fall heraus zu halten. „Es wäre ja absolut grauenvoll, wenn man jedesmal eine Erklärung unterschreiben muss, bevor man sich näher kommt“, sagt Wilms.

bam

Kampagne: Vergewaltigung verurteilen - Für eine Reformierung des § 177 StGB

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