Haftung ungeklärt

Antwort auf Kleine Anfrage zu Ölunfällen in Nord- und Ostsee

Mit der Antwort auf unsere Kleine Anfrage haben sich die Befürchtungen bestätigt: Die Haftung von Konzernen bei Katastrophenfällen ist unzureichend. Schon für Atomunfälle ist die Deckungsvorsorge – also eine Art Fonds, aus dem Kompensationen geleistet werden – viel zu gering. Für Ölunfälle ist sie gar nicht vorgeschrieben. Dazu macht die Antwort klar: Bisher gibt es nur Regelungen für Ölunfälle auf Schiffen – für Ölplattformen jedoch nicht. Im Falle einer Katastrophe kann es damit passieren, dass entweder niemand oder der Steuerzahler haftet. Mit den jetzigen Regelungen besteht ein Anreiz, die Plattformen von Subunternehmen betreiben zu lassen. Diese könnten die Gewinne abführen und im Schadensfall schnell pleite gehen – die Geschädigten würden dann am Ende allein dastehen.

Im Fall des Falles müssten hier in Deutschland zum Beispiel Fischer selbst klagen. Dabei riskieren sie möglicherweise ihre Existenz. Abgesehen davon ist offen, welches Recht gilt: Das am Ort des Schadens oder das am Ort des Verursachers? Das alles müssten die Geschädigten erst klären lassen, bevor – wenn überhaupt – Geld fließt.

Die Bundesregierung muss jetzt schnell aktiv werden und darf nicht warten, bis die Katastrophe in Amerika vorbei ist. National muss eine Versicherung verbindlich sein, die für die volle Höhe möglicher Schäden haftet. Außerdem müssen EU-weit und mit Norwegen Verträge geschlossen werden, damit die Verursacher auch die Haftung für Schäden übernehmen müssen, die nicht in deutsche Zuständigkeit fallen. Dazu muss geprüft werden, ob eine weltweite Regelung über die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) sinnvoll ist.

Kleine Anfrage mit Antwort: Gefahren der Ölförderung in deutschen und europäischen Meeren

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