Giftgas vor Helgoland: Bundesregierung für Verbot von Aktivitäten

Pressemitteilung vom 25. Mai 2010

Die Bundesregierung steht einem Verbot meeresbodenbezogener Aktivitäten im Munitionsversenkungsgebiet südlich von Helgoland positiv gegenüber. Dies wurde durch eine kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion deutlich. Valerie Wilms, Abgeordnete aus dem Kreis Pinneberg und Sprecherin für Maritime Politik, begrüßt diese Ankündigung: „Ich hoffe, dass jetzt entsprechende Gespräche mit dem Land Schleswig-Holstein aufgenommen werden, um ein Fischereiverbot umzusetzen.“

Darüber hinaus müsse es aber vor allem um alle anderen Aktivitäten gehen, bei denen ein mechanischer Kontakt mit dem Meeresgrund erfolgt. „Gefahren für den Menschen können damit minimiert und der Zugriff Dritter auf den chemischen Kampfstoff Tabun unterbunden werden“, so Wilms.

Das in den versenkten Granaten verwendete Tabun ist ein extrem giftiger Nervenkampfstoff. Die Gefahr des besonders gefährlichen mechanischen Kontaktes mit der Kampfstoffmunition könnte durch ein Verbot deutlich verringert werden. Ein Fischereiverbot für das Gefahrengebiet kann aber laut Auskunft der Bundesregierung lediglich durch das Land Schleswig-Holstein erlassen werden.

Es wird davon ausgegangen, dass 1949 etwa 90 Tonnen der Giftgas-Granaten durch die damalige Britische Militäradministration vor Helgoland versenkt wurden. Selbst mittels neuester Technik ist es derzeit jedoch nicht möglich, die genaue Menge festzustellen und  einzelne Kleinstobjekte außerhalb des exakten Versenkungsgebiets zu identifizieren. Auf Nachfrage der Grünen-Fraktion erläuterte die Bundesregierung, dass die Gegenden, in denen solche Kleinstobjekte aufgespürt wurden, aber zu einem sogenannten Unreingebiet gezählt und munitionsbelastete Flächen als solche in Seekarten eingetragen werden.

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