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29.04.15 –
Vom 28. bis 29. April 2015 fand im walisischen Cardiff auf Einladung des Commissioner for Sustainable Futures des Regionalparlamentes von Wales die Konferenz über die verschiedenen nationalen Konzepte für unabhängige Nachhaltigkeitsinstitutionen statt. Es handelte sich dabei um die Nachfolgekonferenz der im Jahre 2014 in Budapest vom ungarischen Ombudsman for Future Generation ausgerichteten ersten Konferenz zu diesem Thema. Ziel dieser Konferenz war es, die verschiedenen Arbeitsweisen in den einzelnen Ländern zu analysieren, Anregungen für eine Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsinstitutionen zu gewinnen und die in Budapest entstandene Zusammenarbeit in einem informellen Netzwerk zu stärken.
Auf dieser Konferenz waren ca. 50 Teilnehmer aus verschiedenen Ländern vertreten. Im Wesentlichen waren es dieselben Teilnehmer wie bei der Auftakt-Konferenz in Budapest. Die Konferenz wurde organisatorisch unterstützt vom World Future Council aus Hamburg.
Nachhaltigkeit und Gesetzgebung
Ein Problem ist die Kurzfristigkeit politischer Ziele. Viele politische Entscheidungen werden gefällt im Hinblick auf die kommenden Wahlen. Nicht selten wird sorgfältig abgewogen, wann ein Gesetz in Kraft treten soll. Um die Wählerinnen und Wähler mit unangenehmen Gesetzesänderungen nicht zu vergraulen, lässt man ein Gesetz besser erst nach den Wahlen in Kraft treten. Um sie zu gewinnen, möglichst zu Beginn des Wahljahres. Damit besteht zur Wahl die Chance, dass die politische Entscheidung noch positiv nachwirkt. Ist die Regierungskoalition dann aber eine andere als vor der Wahl, werden nicht selten Änderungen der Vorgängerregierung wieder revidiert. Zudem wechselt z.B. im Deutschen Bundestag meist ein Drittel der Abgeordneten, sodass viele auf ihre eigenen Ziele setzen statt Bewährtes fortzuführen.
Damit aber eine nachhaltige Entwicklung verfolgt werden kann, braucht es eine gewisse Stabilität, waren sich die 50 Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Länder einig. Deshalb war das in Deutschland vom Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung entwickelte Verfahren zur Überprüfung von Gesetzentwürfen auf Nachhaltigkeitsfolgen (impact assessment for legislation) von besonderem Interesse.
Institutionalisierung
Ein Panel widmete sich der Institutionalisierung von Nachhaltigkeit im politischen Gefüge. Ein Beauftragter für Nachhaltigkeit sei unabhängig und die Zusammenarbeit mit Stakeholdern sei besonders fruchtbar. Ein Beauftragter würde Transparenz gewährleisten und dadurch bessere Wirkungsmöglichkeiten gegenüber Regierung und Parlament erzielen. Es gebe aber erhebliche Probleme bei der Umsetzung der Vorschläge aufgrund bürokratischer Hürden.
Von mir wurde über die Erfahrungen mit der Nachhaltigkeitsprüfungsbewertung im Gesetzgebungsprozess im Deutschen Bundestag berichtet. Dabei wurde von mir deutlich gemacht, dass das System des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung nur so lange funktioniert, wie die Bereitschaft zum überfraktionellen Handeln vorhanden sei. Sollte dies künftig nicht mehr möglich sein, könnte das Amt eines Nachhaltigkeitsbeauftragten des Parlamentes, der eine vergleichbare Unabhängigkeit wie der Wehrbeauftragte hätte, ein besser geeignetes Instrument sein, um die Nachhaltigkeitspolitik der Regierung mit mehr Wirkungsmacht parlamentarisch zu begleiten.
Nachhaltigkeit in der Verfassung
Brasilien habe das Menschenrecht auf Umweltschutz für nachfolgende Generationen in die Verfassung aufgenommen. Das europäische und nordamerikanische Verfassungssystem sei aber im Hinblick auf eine Einbringung einzelner Menschenrechte in die Verfassungen sehr konservativ angelegt.
Nachhaltigkeitsstrategien und SDGs
In Wales gibt es den „Well-being of Future Generations Act“. Darin wird festgehalten, dass die öffentlichen Institutionen im Sinne von langfristigen politischen Entscheidungen besser zusammenarbeiten sollen. Dazu werden Indikatoren mit langfristigen Zielen für eine walisische Nachhaltigkeitsstrategie festgelegt. Im restlichen Vereinigten Königreich seien aber alle Ansätze für eine Nachhaltigkeitsstrategie wieder eingestellt worden. Die Ziele aus den SDGs der Vereinten Nationen würden in das künftige Gesetz für zukünftige Generationen aufgenommen.
Nikhil Seth wies deutlich darauf hin, dass die neuen SDGs im Gegensatz zu den bisherigen Millennium Development Goals (MDGs) deutlich weiterreichend angelegt sind. Es handelt sich dabei um Ziele für alle Staaten. Auch die entwickelten Staaten benötigen für deren Umsetzung eine ambitionierte Agenda. Andere wiesen darauf hin, dass die Datenbeschaffung für die SDGs in vielen Ländern Probleme bereiten könnte. Die für diesen Prozess wichtigen Stakeholder seien bislang nicht in die internationalen Beratungen zu den SDGs eingebunden seien.
Umsetzung von Nachhaltigkeitsprojekten
Das letzte Panel beschäftigte sich mit den praktischen Problemen bei der Umsetzung von Zukunftsprojekten. Es sei dringend eine Umorientierung der politischen Institutionen weg von einer kurzfristigen Handlungsperspektive hin zu einer langfristigen erforderlich. Aus der Sicht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen die Notwendigkeit eines Ansatzes zu einer Gleichheit zwischen den Generationen bei politischen Handlungen. In Katalonien würden langfristige Ziele auch regional umgesetzt werden. Dazu sind auf lokaler Ebene 20 Indikatoren und Ziele festgelegt worden, die regelmäßig wie bei der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie mit einem Indikatorenbericht ausgewertet werden. Auch die Schweiz würde regelmäßig einen vergleichbaren Indikatorenbericht erstellen.
Zusammenfassung
Die Konferenz setzte den 2014 in Budapest gestarteten Austausch über die unterschiedlichen Konzepte fort, mit denen das Prinzip der Nachhaltigkeit in den Ländern in die Politik Einzug gehalten hat. Dieses Netzwerk sollte nach einhelliger Auffassung der Teilnehmer fortgeführt werden. Das kommende Treffen in 2016 könnte in Kanada oder Finnland stattfinden. Zur Unterstützung der Vernetzung wird jetzt ein Webauftritt gestartet.
Hier finden Sie den ausführlichen Dienstreisebericht.
Hier finden Sie die Dokumentation der Konferenz.
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