Mittel für Elbvertiefung erst nach Gerichtsentscheid freigeben

Heute hat die Bundesregierung die Details der Zusatzmillionen im Verkehrsetat bekanntgegeben. Der mit 8,64 Millionen Euro größte Anteil am Budget für Wasserstraßen geht 2013 in die Elbvertiefung. Das ist absolut unverständlich vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes.

06.12.12 –

Pressemitteilung

Heute hat die Bundesregierung die Details der Zusatzmillionen im Verkehrsetat bekanntgegeben. Der mit 8,64 Millionen Euro größte Anteil am Budget für Wasserstraßen geht 2013 in die Elbvertiefung. Das ist absolut unverständlich vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes. Damit wurde ein vorläufiger Stopp der Maßnahmen verfügt. Das Verfahren kann sich noch über das ganze Jahr 2013 hinziehen und ein Baubeginn ist - egal wie die Entscheidung ausfällt - mehr als unrealistisch.

Die Bundesregierung sollte diese Entscheidung respektieren und keine Mittel zur Verfügung stellen, solange es keine klare Entscheidung der Leipziger Richter gibt. Selbst wenn die Mittel nur für Bauvorbereitungen genutzt werden sollen, gießt das unnötig Öl ins Feuer. Die Mittel sollten zunächst in andere wichtige Projekte fließen und zum Beispiel den Engpass am Schiffshebewerk in Scharnebeck schneller beseitigen.

Die Elbvertiefung wurde im Oktober durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorläufig gestoppt. Das Gericht wollte damit explizit die Schaffung vollendeter Tatsachen verhindern, um auch in der EU geschützte Belange des Gemeinwohls nicht zu beeinträchtigen. Die jetzt frei gegebenen Mittel zur sogenannten Baufeldfreimachung könnten dieser Absicht entgegen stehen.

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